Auch im vierten Jahr nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kommt es nach wie vor zu Verstößen dagegen. Nach einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bekamen 2016 rund 2,7 Millionen Beschäftigte nicht den damaligen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. D. h. 9,8 % aller Arbeitnehmer, für die die Lohnuntergrenze galt, erhielten weniger. Die Untersuchung beruht auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels, bei dem deutschlandweit ca. 11.000 Haushalte nach der Arbeitstätigkeit und dem Verdienst befragt wurden.
Die gute Nachricht: In Unternehmen, wo es jedoch Betriebsräte und Tarifverträge gebe, komme es zu deutlich weniger Verstößen. Dort lag die Quote der Mindestlohnumgehungen nur bei 3,2%. Fehle aber beides, lagen 18,6 % der Beschäftigten unterhalb der Lohnuntergrenze.
Branchen mit vielen Kleinbetrieben und Minijobs seien am häufigsten betroffen. An erster Stelle der „Mindestlohnpreller“ stünden jedoch die privaten Haushalte. 2016 verdienten sage und schreibe 43 % der Beschäftigten dort weniger als 8,50 € pro Stunde, gefolgt vom Gastgewerbe mit 38 % und dem Einzelhandel mit 19,5 %. Dennoch scheine der Mindestlohn so langsam Wirkung zu zeigen. Waren es 2014 noch 20 % der Beschäftigten mit Niedriglöhnen unter 10,00 € pro Stunde, die zusätzlich Hartz IV anspruchsberechtigt waren, waren es zwei Jahre später nur noch 17 %.
Positiv hervorzuheben sei auch, dass es zu kräftigen Lohnsteigerungen für ungelernte Arbeitskräfte und in Branchen mit vielen Niedrigverdienern gekommen sei. Nach Einführung des Mindestlohns hätten die Löhne im Einzelhandel, in der Fleischverarbeitung und im Gastgewerbe kräftig zugelegt.
Unternehmen, die gegen die Lohnuntergrenze verstoßen haben, zahlten 2017 mehr als 4,2 Millionen € Bußgelder und der Zoll leitete rund 2.500 Ermittlungsverfahren ein.
Selbstverständlich scheint also der Mindestlohn als absolute Untergrenze noch lange nicht zu sein.
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