Das Arbeitsplatzkonzept „Desk-Sharing“ wird in immer mehr Unternehmen eingeführt. Die Idee: flexible Arbeitsplätze statt fester Schreibtische. Das spart (Büro-)Raum und damit Kosten. Doch welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat in Bezug auf die Einführung und Ausgestaltung von Desk-Sharing-Modellen? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte dazu kürzlich ausgeführt, dass der Betriebsrat unter bestimmten Bedingungen durchaus ein Mitbestimmungsrecht hat – insbesondere, wenn es um Regelungen zu persönlichen Gegenständen und die Nutzung von Betriebsflächen für Pausen geht.
Das Urteil im Überblick: Wo beginnt die Mitbestimmung beim Desk-Sharing?
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