Autor: <span>Paul Wessels</span>

„Der betriebliche Gesundheitsschutz wird mit den knapper werdenden Personalressourcen und den älter werdenden Erwerbspopulationen immer mehr zur strategischen Kernaufgabe von Unternehmen und Organisationen“, das sagt Dr. med. Manfred Albrod, Autor des Buches „Betrieblicher Gesundheitsschutz“.

Mit der überarbeiteten Neuauflage legt Herr Dr. Albrod eine Arbeits- und Orientierungshilfe vor für die betrieblichen Akteure, die nicht selbst Experten des Gesundheitsschutzes sind, wie Betriebsräte, Personalfachleute, Führungskräfte oder die Arbeitgeber selbst.

Im ersten Teil des Buches wird der allgemeine Gesundheitsschutz im Betrieb detailliert erläutert. Der Autor stellt die rechtlichen Grundlagen dar, beschreibt die Akteure im Betrieb sowie die betriebliche Kooperation und Vernetzung. Im Weiteren wird die Gefährdungsbeurteilung zunächst grundlegend und anschließend in ihrer praktischen Anwendung vorgestellt.

Gesundheit

Schon seit Langem wirken sich psychische Erkrankungen auch auf den betrieblichen Alltag aus. Die jährlich von den Krankenkassen veröffentlichten Gesundheitsberichte konstatieren, dass psychische Erkrankungen inzwischen 19 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage verursachen und nach Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems (23 Prozent) weiterhin auf Platz zwei stehen (DAK Gesundheitsbericht 2022). In wissenschaftlichen Untersuchungen scheint sich die Annahme zu bestätigen, dass es eindeutige Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und psychischen Erkrankungen bzw. psychischer Gesundheit gibt. In den Unternehmen rückt die psychische Gesundheit deshalb immer mehr in den Fokus.

Mit der von Dr. Digo Chakraverty aktualisierten Neuauflage des Buchs „Psychische Erkrankungen im betrieblichen Alltag“ von Dr. Monika Nitsch-Kirsch soll das Wissen über psychische Erkrankungen erweitert werden und unter anderem auch die Unterscheidung zu psychischen Belastungen klarer werden. Die Autorin gibt dabei anschauliche Fallbeispiele aus ihrer therapeutischen und betriebsärztlichen Praxis.

Gesundheit

Insbesondere mit der umfangreichen Änderung des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 haben die gewählten Vertrauenspersonen für die schwerbehinderten Menschen im Betrieb entscheidende zusätzliche Mitwirkungsrechte erhalten. So muss die Schwerbehindertenvertretung unter anderem bei personellen Einzelmaßnahmen wie der Kündigung schwerbehinderter Menschen oder auch bei der Verhandlung einer Inklusionsvereinbarung einbezogen werden. Damit sind die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung verantwortungsvoller und rechtlich anspruchsvoller geworden. Die Vertrauenspersonen müssen ihre Handlungspflichten und ihre Handlungsmöglichkeiten wahrnehmen und für die Rechte der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten im Bedarfsfall auch in die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber gehen.

Mit der überarbeiteten Neuauflage des Buchs „Formular- und Musterhandbuch – Leitfaden für die Schwerbehindertenvertretung“ von Dr. Christina Georgiou, selbständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, werden den Schwerbehindertenvertretungen in den Unternehmen Leitfäden und Hilfestellungen an die Hand gegeben, um ihre Beteiligungsrechte praktisch umzusetzen.

Das Buch umfasst zum einen das Teilhaberecht aller behinderten und von Behinderung bedrohter Menschen und zum anderen das Schwerbehindertenrecht, also die Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen.

Im ersten Teil des Formular- und Musterhandbuchs erhalten Sie einen Überblick über den neu gestalteten Rehabilitationsprozess vom Antragsverfahren bis zur Entscheidung. Im zweiten Teil werden konkrete Arbeitshilfen in Form von Checklisten, Musteranschreiben und Musteranträgen mit kurzen Erläuterungen zur Verfügung gestellt. Die Texte erhalten Sie beim Verlag auch als PDF und als RTF zur digitalen Bearbeitung.

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Recht für Betriebsräte

Die überarbeitete Neuauflage des Buchs „Personelle Einzelmaßnahmen – Einstellung, Versetzung, Kündigung“ richtet sich sowohl an Betriebsräte als auch an Personalverantwortliche. Die Autor*innen Peter Bopp, Dr. Lothar Beseler und Dr. Cornelia Grundmann geben den Betriebsräten einen detaillierten Überblick, wie sie bei diesen Maßnahmen ihre Beteiligungsrechte im Interesse der Arbeitsnehmer und des Betriebes wahrnehmen können. Dabei werden der korrekte formelle Ablauf und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausführlich dargestellt. Die Personalverantwortlichen erhalten mit diesem Buch eine Hilfestellung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung dieser personellen Einzelmaßnahmen im Hinblick auf die Beteiligung des Betriebsrats.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, werden an zahlreichen Beispielen und Schaubildern die rechtlichen Bestimmungen verdeutlicht und für die Personalverantwortlichen und Betriebsräte praktikabel gemacht.

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Empfehlen möchten wir Ihnen auch unser Symposium „Personelle Angelegenheiten“ und die Seminare „Personelle Einzelmaßnahmen (§§ 99 – 102 BetrVG)“, „Fit für den Personalausschuss I“ und „Fit für den Personalausschuss II“.

Recht für Betriebsräte

Inwieweit beeinflussen Erfahrungen demokratischer Handlungsfähigkeit im Betrieb die politischen Einstellungen der Beschäftigten in Ostdeutschland?

Diese Frage steht im Fokus der neuesten Studie der Otto Brenner Stiftung „Arbeitswelt und Demokratie in Ostdeutschland“. Anknüpfend an die Leipziger Autoritarismus Studie 2020, in der das Ausmaß und die demokratiepolitische Wirkung von Beteiligung, Anerkennung und Solidarität in der Arbeitswelt für Gesamtdeutschland untersucht wurde, ist dieser Zusammenhang in der aktuellen Studie erstmalig speziell für die ostdeutschen Bundesländer beleuchtet worden.

Allgemein

In der überarbeiteten Neuauflage des Buchs „Rhetorik – Ratgeber für Betriebsräte“ legt der Autor Christian Rangenau die Besonderheiten der Betriebsrats-Rhetorik dar. Er stellt die Betriebsrats-Rhetorik und die Geschäftsführungs-Rhetorik einander gegenüber und erklärt deren Merkmale und Unterschiede.

Christian Rangenau hat das Fünf-Säulen-Modell der Rhetorik© entwickelt mit den rhetorischen Grundkompetenzen:

–              Stimme

–              Körpersprache

–              Emotionen

–              Redestil

–              Kontakt zum Publikum

Allgemein

Die Gesellschaft in Deutschland wird seit vielen Jahren zunehmend vielfältiger. Das zeigt sich automatisch auch in den immer heterogener werdenden Belegschaften der Unternehmen. In fast allen Betrieben – in großen Konzernen wie auch in vielen kleineren und mittleren Unternehmen – arbeiten Beschäftigte:

  • unterschiedlichen Alters
  • verschiedenen Geschlechts
  • mit unterschiedlicher sexueller Orientierung
  • mit und ohne Behinderung
  • verschiedener ethnischer Zugehörigkeit
  • unterschiedlicher Religionszugehörigkeit und Weltanschauung

Das sind die sechs Dimensionen der Vielfältigkeit, englisch: Diversity.

Diversity im Unternehmen ist heute also ein Fakt und erfordert die Implementierung eines Diversity Managements, um das Potenzial der Vielfalt nutzen zu könen.

Allgemein

Fast die Hälfte der Beschäftigten sind aktuell von hohem Zeit- und Leistungsdruck sowie Informationsflut betroffen, das ist das Ergebnis des neuen Stressreports der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Insbesondere durch den Wandel in der Arbeitswelt mit der zunehmenden Digitalisierung und Globalisierung und der Nutzung digitaler Medien (Internet und E-Mail) sind diese Belastungsfaktoren stark gestiegen. Immer häufiger kommt es zu einem Ungleichgewicht zwischen der zu erledigenden Arbeitsmenge in der erforderlichen Qualität und der vorgesehenen Arbeitszeit.

Zeit- und Leistungsdruck sowie Informationsflut sind Facetten zu hoher Arbeitsintensität, die die Gesundheit, Motivation und Leistung der Beschäftigten beeinträchtigen können. Wie kann bei zu hoher Arbeitsintensität Abhilfe geschaffen werden?

Gesundheit

In der aktuellen Zeit des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels ist die Mitarbeiterbindung eines der zentralen Themen. Ohne eine gute Strategie für die Mitarbeiterbindung können Unternehmen heute nicht mehr erfolgreich sein. Davon sind die Peronalberatung Hays und das Institut für Beschäftigung und Employability (IBE) der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen überzeugt und haben die Mitarbeiterbindung zum Hauptthema ihres diesjährigen HR-Reports gemacht.

Befragt wurden gut 1.000 Beschäftigte mit und ohne Personalverantwortung, davon 72 Prozent aus Deutschland, 14 Prozent aus Österreich und 14 Prozent aus der Schweiz. 50 Prozent der Befragten kamen aus dem Dienstleistungssektor, 32 Prozent aus der Industrie und 18 Prozent aus dem öffentlichen Sektor:

  • 82 Prozent halten ein gutes Betriebsklima für wesentlich für die Bindung zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber
  • 70 Prozent erachten die markt- und leistungsorientierte Entlohnung als entscheidend
  • 52 Prozent geben die Work-Life-Balance, also die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben an

Ein positives Betriebsklima steht somit ganz oben im Ranking der Mitarbeiterbindung.

Der HR-Report 2023 zeigt, dass für ein gutes Betriebsklima das Verhältnis der Beschäftigten zu ihrer Führungskraft zunehmend an Bedeutung gewinnt. Gute Führung, die sich vor allem durch die Anerkennung der Leistung der Beschäftigten und genügend Zeit für die Anliegen der Beschäftigten auszeichnet, bindet die Mitarbeitenden nachweislich an das Unternehmen.

Sie finden den HR-Report 2023: Mitarbeiterbindung hier.

Welche Faktoren das Betriebsklima in Ihrem Unternehmen außerdem beeinflussen können und was Ihre konkreten Handlungsmöglichkeiten als Betriebsrat sind, um das Betriebsklima nachhaltig zum Wohle Ihrer Kolleg*innen und des Unternehmens gestalten zu können, erfahren Sie in unserem Seminar „Aktiv für ein besseres Betriebsklima“

Allgemein

„Wozu braucht man überhaupt eine Betriebsversammlung? Wir können doch Rundmails schreiben oder einen Eintrag im Intranet veröffentlichen!“

Achtung! Hier droht ein Amtsenthebungsverfahren!

Denn der Betriebsrat ist gesetzlich dazu verpflichtet, einmal in jedem Kalendervierteljahr eine ordentliche Betriebsversammlung einzuberufen (§43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Beruft der Betriebsrat zu wenige Betriebsversammlungen im Jahr ein, verletzt er seine Pflichten gemäß §23 Abs. 1 BetrVG in grober Weise. Im schlimmsten Fall kann das sogar in einem Amtsenthebungsverfahren enden.

„Der Gesetzgeber dachte bestimmt, Betriebsräte trinken sowieso nur Kaffee, da überlegen wir uns mal eine kleine Beschäftigungstherapie.“

Natürlich kosten auch die Vorbereitungen einer Betriebsversammlung Zeit. Aber der Gesetzgeber hatte einen triftigen Grund für diese Regelung. Er möchte der ganzen Belegschaft die Möglichkeit geben, ihre Anliegen vorzutragen. Auch der Betriebsrat soll darlegen können, was er in den vergangenen Monaten vorangebracht hat.

Mit den richtigen Tipps und ein bisschen Erfahrung werden Sie zudem in den Vorbereitungen Ihrer Betriebsversammlung stetig routinierter und effektiver.

Einige wertvolle Hinweise finden Sie in diesem Video.

 

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