Der Arbeitsmarkt sieht für Stellensuchende derzeit positiv aus. Häufig können Bewerber*innen aus einem großen Angebot aussuchen. Arbeitgeber scheinen das oft anders zu sehen und behandeln Bewerbende wie Bittsteller. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Online-Umfrage von Softgarden. Darin wurden 3.575 Stellensuchende befragt.
Die Corona-Pandemie liegt gerade hinter uns, die Inflation steigt – dennoch ist die Zahl der Arbeitnehmenden, die sich einen neuen Arbeitsplatz suchen müssen nur um 1,5 % gestiegen. Viele, die sich momentan nach neuen Jobs umsehen, tun es nur mit dem Ziel, sich beruflich zu verbessern (67 %). Lediglich 9 % der Arbeitssuchenden benötigen dringend einen neuen Arbeitsplatz, weil das alte Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Die Situation für Bewerbende scheint also gut zu sein und das wissen sie auch. Daher sagen 62 % der Befragten, dass sie die Kunden seien und Arbeitgeber sich um sie bemühen müssen. Ausreichend Selbstbewusstsein scheint also vorhanden. Das führt dazu, dass 82 % der Befragten Arbeitgebern im Bewerbungsverfahren auf Augenhöhe begegnen. Allerdings bescheinigen auch 64 % gegenüber den Arbeitgebern vorsichtig und bescheiden zu sein. Dem Statement „Bei der Bewerbung sitze ich am längeren Hebel und versuche möglichst viel für mich herauszuholen“ stimmten nur 22 % der Befragten zu.
Wie sollten Bewerbungsprozesse aussehen?
Trotz allen Respekts gegenüber dem potenziellen neuen Unternehmen, steigt die Erwartungshaltung – insbesondere hinsichtlich Schnelligkeit und Transparenz. Bewerbende erwarten einen Bewerbungsprozess, in dem sie immer gut informiert sind und der sich nicht endlos in die Länge zieht. Sei dies nicht der Fall würden Bewerbende von sich aus absagen, weil dies oft Rückschlüsse auf generelle interne Prozesse des Unternehmens zulasse.
Bei den Stellenanzeigen scheinen Arbeitgeber schon auf dem richtigen Weg zu sein. Dass aktuelle Stellenanzeigen für den ausgeschriebenen Job begeistern und die wichtigsten Argumente enthalten, bestätigen drei Viertel der Befragten.
Bewerbungsgespräche werden jedoch deutlich kritischer gesehen. Sie sollten grundsätzlich auf Augenhöhe zwischen Bewerber*innen und Unternehmen geführt werden (82 %). Das scheint jedoch nicht umgesetzt zu werden. Nur 37 % erleben es tatsächlich im Vorstellungsgespräch auch so. 52 % haben den Eindruck, dass die Arbeitgeber das Interview als Auswahlgespräch ansehen, in dem geprüft wird, ob die Bewerber*innen den Anforderungen entsprechen.
Wie steht es um die Mitarbeiterbindung?
Auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt wird aufgrund des Fachkräftemangels und demografischen Wandels die Suche nach neuen Mitarbeiter*innen immer schwieriger. Man sollte also eigentlich annehmen, dass Unternehmen alles daran setzen die Mitarbeiterbindung zu forcieren. Diesen Eindruck haben die Befragten allerdings nicht. In großen deutschen Unternehmen scheinen Exit-Interviews eher nicht Usus zu sein. Ganze 61 % der scheidenden Mitarbeitenden sprechen über ihr Kündigungsvorhaben im Vorfeld weder mit der Führungskraft noch mit der Personalabteilung.
Wohingegen mehr als die Hälfte der Befragten den Eindruck haben, dass es dem Arbeitgeber dennoch wichtig sei, die Mitarbeitenden im Unternehmen zu halten. An der Umsetzung scheint es jedoch zu hapern. Nur leere Versprechungen reichen nicht aus, um Beschäftigte im Unternehmen zu halten. Allerdings berichtet knapp die andere Hälfte, dass die Unternehmen nicht bemüht seien, die Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Ein häufiger Kommentar sei „Reisende soll man nicht aufhalten“. Andere machen die Erfahrung jahrelang keine Gehaltsanpassung, aber gleichzeitig immer mehr neue Aufgaben zu erhalten.
Was können Arbeitgeber tun?
Laut Studie versuchen 44 % der Arbeitgeber im Gespräch die Motive für die Kündigung zu erfahren. Diese Zugaben werden derzeit angeboten, um die Mitarbeiter*innen zum Bleiben zu bewegen:
- Zusätzliche Weiterbildungsangebote oder Karriereoptionen (36 %)
- Gehaltserhöhungen (30 %)
- Großzügigere Home-Office-Regelung (21 %)
Die Personalplanung durch den Arbeitgeber darf nicht unbeeinflusst erfolgen. Nutzen Sie Ihre vielfältigen Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrechte, um die Personalplanung mitzugestalten und Kolleg*innen in ihrem beruflichen Fortkommen zu fördern.
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