Mitgliedschaft ohne Tarifbindung
Mein Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband, aber ohne Tarifbindung. Damit entzieht er sich der Zahlung des Tariflohns. Geht das?
Grundsätzlich vermittelt nach § 3 I TVG die Mitgliedschaft in der Tarifvertragspartei die Tarifgebundenheit. Gleichwohl ist es nach der Rechtssprechung möglich, eine “Mitgliedschaft ohne Tarifbindung” – sog. OT-Mitgliedschaft – innerhalb eines Arbeitgeberverbandes zu begründen. Durch eine solche Mitgliedschaft soll den einzelnen Arbeitgebern ermöglicht werden, beitragszahlend im Arbeitgeberverband zu verbleiben und dessen Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, andererseits aber nicht an die geschlossenen Verbandstarifverträge gebunden zu sein. (Schaub Arbeitsrechtshandbuch § 205 Rdn. 16 14. Auflage)
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