…nennt man auch all inclusive. Nein wirklich, so schön das auch alles ist, so wenig wird hier doch der Geist gefordert. Nachdem ich diesen Zustand des Ich-muss-mir-über-gar-nichts-mehr-Gedanken-machen-außer-ob-ich-an-den-Pool-oder-ans-Meer-gehe hinter mir habe, fällt es mir doch ein wenig schwer, mich wieder mit dem Arbeitsrecht zu befassen. Aber Urlaub dient ja auch der Erholung. Deshalb spricht das Gesetz in § 1 BundesurlaubsG auch von Erholungsurlaub. Ok. Ich habe mich erholt. Meinen Verstand habe ich komplett ausgeschaltet und lediglich auf 1=Pool und 0=Meer geschaltet. Es gibt auch die Variante beim Abendessen und die lautet 1=Bier 0=Wein. Ist aber auch nicht wesentlich komplizierter. Wenn sie sich jetzt fragen, was das alles mit Arbeitsrecht zu tun hat, so lautet die eindeutige Antwort: Nichts! Aber auch rein gar nichts. Ich versuche lediglich mich wieder warm zu schreiben und das Binärsystem aus Einsen und Nullen zu verlassen. Manchmal habe ich mich aber auch im Urlaub mit dem Arbeitsrecht beschäftigt. Und zwar immer dann, wenn ich mir die Frage gestellt habe, zu welchen Gehältern die Angestellten im Hotel arbeiten (Anm.: Wir befinden uns nicht in Deutschland. Nur um das klar zu stellen.). 1=wenig Gehalt 0=sehr wenig Gehalt. Erfahren werde ich es nicht mehr. Und ab sofort gibt es an dieser Stelle wieder Arbeitsrecht. Der „Erholungsurlaub“ ist vorbei.
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