Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG – Besteht dies auch bei der Einstellung eines Bundesfreiwilligendienstleistenden?
Das Arbeitsgericht Ulm hat diese Frage bejaht und dabei auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 19.06.2001 – 1 ABR 25/00 Bezug genommen, in der es um die Einstellung eines Zivildienstleistenden ging. Auch damals bejahte das BAG eine Mitbestimmung des Betriebsrats. Die gleichen Grundsätze gelten nach Ansicht des Arbeitsgerichts Ulm auch für Bundesfreiwilligendienstleistende.
Das Urteil gibt es hier.
Schreib als Erster einen Kommentar