Betriebliche Übung einmal anders. Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts BAG Urteil v. 15.05.2012 3 AZR 128/11

Betriebliche Übung! Klar, kennen wir alle. Der Chef zahlt dreimal ohne Widerruf ein Weihnachtsgeld und schon können auch in den nächsten Jahren die Weihnachtsgeschenke turmgleich unter dem Weihnachtsbaum liegen. Schon nicht schlecht. Aber es geht noch besser. Schon mal an eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen im Wege einer betrieblichen Übung gedacht? Nicht? Dann wird`s Zeit! Damit auch im Alter die Geschenke turmhoch bleiben, bot die Bayerische Landesbank seit 1972 nahezu allen Mitarbeitern die eine Dienstzeit von 20 Jahren  im Kreditgewerbe und mindestens 10 davon bei der Bayerischen Landesbank zurückgelegt haben, Versorgungsrechte an. Bedingung waren zudem noch einige weitere Voraussetzungen, wie z. B. eine gute Beurteilung und eine ordentliche gesundheitliche Verfassung, damit nicht eine vorzeitige Zurruhesetzung zu „befürchten“ war.
Anfang des Jahres 2009 beschloss die Landesbank, die Vereinbarung von Versorgungsrechten einzustellen. Dem Kläger, der die Voraussetzungen am 01. Januar 2010 erfüllte, wurde ein solcher Versorgungsvertrag nicht mehr angeboten. Die Klage auf Abgabe eines solchen Versorgungsvertrages hatte Erfolg. Aufgrund der seit 1972 geübten Praxis ist das BAG von einer betrieblichen Übung ausgegangen, so dass der Kläger einen Anspruch auf Abgabe eines entsprechenden Vertragsangebotes durch die Landesbank hatte.
Turmhoch…

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