Vielen Arbeitnehmern und Personalern ist gar nicht bekannt, dass auch Betriebsräte das Recht haben, Kündigungen gegen einzelne Mitarbeiter zu erwirken, wenn diese durch gesetzwidriges Verhalten oder durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört haben (§ 104 BetrVG).
Klar sind die Hürden hoch, da hier in die Personalhoheit des Arbeitgebers eingegriffen wird. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass der Betriebsrat dieses Recht erfolgreich geltend macht, wie die nachfolgende Entscheidung des BAG vom 28.03.2017 (2 AZR 551/16) zeigt:
Mitte 2015 beantragte der Betriebsrat eines Versicherungsunternehmens beim Arbeitgeber die Entlassung, bzw. Versetzung einer langjährigen Angestellten. Es stünde der Vorwurf im Raum, dass die Beschäftigte gegenüber anderen Kollegen handgreiflich geworden sei. Als der Arbeitgeber sich weigerte, leitete der Betriebsrat ein Beschlussverfahren ein. Das Arbeitsgericht Düsseldorf gab dem Betriebsrat Recht und wies den Arbeitgeber an, die betroffene Mitarbeiterin antragsgemäß zu „entlassen“. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber der Beschäftigten außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich fristgerecht. Nach Klage der Beschäftigten gegen die Kündigung hat das Bundesarbeitsgericht nun abschließend entschieden, dass aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf für die ordentliche Kündigung ein dringendes betriebliches Erfordernis gegeben war. Zumindest die ordentlich fristgerechte Kündigung durch das Unternehmen hat das BAG damit bestätigt.
Die Entscheidung zeigt sehr deutlich, dass das Betriebsverfassungsgesetz ein sehr „scharfes Schwert“ sein kann. Mitarbeiter, die den Betriebsfrieden massiv stören, müssen nicht nur mit einer vom Arbeitgeber veranlassten Kündigung rechnen. Auch der Betriebsrat kann notfalls eine Kündigung erzwingen.
Hallo, ich bin seit drei Jahren Mitglied im Betriebsrat. Leider haben wir auch einen Produktionsleiter der das Handwerk des Mobbings sehr gut versteht und es auch jeden Tag fröhlich ausübt, alles das ist der Firmenleitung bekannt und das schon seit Jahren. Leider wird nichts diesbezüglich unternommen,leider