Positiver Effekt von Betriebsräten auf den Mindestlohn

Positiver Effekt von Betriebsräten auf den MindestlohnSeit Anfang des Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 €. Ab Januar 2025 wird er auf 12,82 € steigen. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen.

Leider werden diese Vorgaben aber nicht von allen Unternehmen umgesetzt. Wirtschaftswissenschaftler der Universität Trier und der Hochschule Bielefeld haben jetzt untersucht, welche Rolle Betriebsräte dabei spielen. Mit dem Ergebnis, dass Beschäftigte in mitbestimmten Betrieben eher auf den Mindestlohn zählen können.

Betriebsräte haben u. a. Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitszeit und der Struktur der Entlohnung. Sie sind daher eher in der Lage, Umgehungen des Mindestlohngesetzes aufzudecken und Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen.

Herangezogen haben die Wissenschaftler Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus den Jahren 2016 und 2019. Es wurden damit zwei verschiedene Berechnungen durchgeführt, um den wirklichen Stundenlohn zu definieren. Die vertragliche Arbeitszeit (ohne bezahlte Überstunden) diente zur Bestimmung der oberen Grenze. Für die Berechnung der unteren Grenze wurden berichtete Arbeitsstunden (inkl. unbezahlter Überstunden) zugrunde gelegt.

Mit dem Ergebnis, dass die Wahrscheinlichkeit von Mindestlohnverstößen für Beschäftigte in mitbestimmten Betrieben um 2,2 – 4,1 Prozentpunkte geringer ist, als in Betrieben ohne Mitbestimmung. Es sei ein beträchtlicher Effekt, dass das Risiko weniger als den Mindestlohn zu erhalten (was lt. SOEP-Daten bei 6,3 – 10,8 % liege), um 40 % minimiert werde, wenn ein Betriebsrat existiere.

Mitbestimmung habe also definitiv einen positiven Einfluss bei der Durchsetzung des Mindestlohns. Möglich sei zudem, dass der positive Effekt, den Arbeitnehmervertreter*innen auf die Produktivität haben, Verstöße weniger attraktiv mache.

Hier erfahren Sie mehr zur Studie

Unser Seminartipp:                Lohn und Gehalt

Alle Seminare zum Thema:   Arbeitszeit und Vergütung

Schreib als Erster einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert