Tantiemen verfallen nicht? LAG Düsseldorf vom 19.07.2012 5 Sa 324/12

Tantiemen verfallen nicht? Zumindest nicht, wenn sie besonders hoch sind. So mag man meinen. So ist es aber nicht gemeint. Im vorliegenden Fall erhielt ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Bruttogehalt noch Tantiemen, welche in einer Richtlinie der Beklagten, also des Arbeitgebers, geregelt wurden. Diese Richtlinie enthielt eine Klausel, nach der der Anspruch auf Tantiemen verfällt, wenn der Arbeitgeber selber kündigt. Dies tat er zum 31.08.2011. Sein Konto wies zum 30.06.2011 verdiente Tantiemen in Höhe von € 30.369,- auf. Verständlicherweise wollte der Arbeitgeber dieses Geld natürlich noch haben. Die Beklagte verwies erwartungsgemäß auf die oben bereits erwähnte Klausel. Sowohl das Arbeitsgericht, als auch das LAG sahen den Arbeitnehmer im Recht. Die Verfallsklausel (so nennt man Klauseln, die dafür sorgen, dass Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. Hier z. B. Eigenkündigung.) verstoße gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, weil sie den Kläger unangemessen benachteiligt. Es handelt sich also um eine allgemeine Geschäftsbedingung nach § 305 Abs. 1 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung zum einen deshalb, weil sie dem Kläger bereits verdienten Lohn wieder entzieht und zum anderen, weil die Klausel in die Berufsfreiheit im Sinne des Art. 12 GG eingreift. Ja warum das denn? Nun ganz einfach. Art. 12 GG gibt einem das Recht, seinen Beruf frei zu wählen und auszuüben. Das LAG war hier der Auffassung, dass der Kläger eben an diesem Recht gehindert sein könnte, wenn er durch eine Eigenkündigung, wie im vorliegenden Fall, ca. ein Drittel seiner Jahresgesamtvergütung verlieren würde. Vereinfacht gesagt, wird der Kläger durch diese Klausel davon abgehalten zu kündigen und sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Und eben dieses Recht gibt ihm Art. 12 GG.

So und jetzt überlegen wir mal alle. Wenn ich kündige bekomme ich von der Arbeitsagentur eine 12wöchige Sperre. Warum? Damit ich halt nicht selber kündige. Art. 12 GG?? Wir wollen nicht weiter darüber nachdenken…

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