Der Zoo als Tendenzbetrieb
An dieser Stelle erstmal vielen Dank an den beck-blog für den Artikel über die Mitarbeiter im Berliner Zoo. Und natürlich an meine Kollegin, die mich auf diesen Beitrag aufmerksam gemacht hat. Liest man so einen Beitrag, so stellt sich natürlich immer die Frage, was ist für einen persönlich daran wichtig. Ist es die Tatsache, dass die Mitarbeiter des Berliner Zoos gestreikt haben? Sind es die niedrigen Löhne der Tierpfleger? Oder, dass trotz des Streiks im Zoo alles reibungslos ablief. Nein. Dies alles ist sicherlich auch interessant, aber nicht so interessant, wie die für mich neue Erkenntnis, dass zoologische Gärten Tendenzbetriebe im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG sein können. Als ordentlicher Jurist (zu denen ich sicherlich nicht gehöre) schaue ich also mal ins Gesetz und mache mich mit den Tatbestandvoraussetzungen des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG vertraut.
Auf Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend
1. politischen – Die Tierpartei? Passt nicht. Parteien sind weder Unternehmen noch Betriebe
2. koalitionspolitischen – siehe oben
3. konfessionellen – katholisch, evangelisch, tierisch… Unsinn!
4. karitativen – Blutspendedienst der Tiere? Nein. Der DRK-Blutspendedienst ist auch nicht karitativ. Siehe hier.
5. erzieherischen – Die Häschenschule (Albert Sixtus). Könnte passen, wenn sie denn privat ist.
5. wissenschaftlichen – dazu später
6. künstlerischen – malende Tiere? Auch nicht wirklich.
Bestimmungen dienen, finden die Vorschriften des BetrVG teilweise keine Anwendung.
Jetzt weiß ich aber, dass laut dem BAG zoologische Gärten Tendenzbetriebe im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG sein können, soweit sie dazu bestimmt sind, Erkenntnisse über Tierbiologie zu gewinnen oder Methoden der Arterhaltung zu erforschen oder zu entwickeln. Es dürfte sich also um Wissenschaft handeln.
Wieder was gelernt. Und die Häschenschule ist es also doch nicht.
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