Walking Dead bei der Blutspende

MitbestimmungFontänenartig spritze das Blut…

Die Nadel brach mehrfach ab…

Mehr als 5 Liter gingen nicht…

Leichenblass…

und und und…

 

Man kann sich vieles bei der Blutspende vorstellen. Aber die zuvor genannten Aussagen sind totaler Quatsch, die hat es nie gegeben und wird es auch nicht geben. Reine Fantasie des Verfassers. Zu viel Walking Dead geschaut halt. Blutspende ist wichtig. Das ist unbestritten. Aus diesem Grund betreibt „unser“ Blutspendedienst auch eine Facebook-Seite. Auf dieser Seite können andere Facebook-Nutzer Beiträge posten. Wie das halt so ist bei Facebook. Natürlich kann man dann auch Kommentare über Mitarbeiter des Blutspendedienstes posten. Und die könnten ja im Einzelfall nicht immer positiv sein. Also sind wir wieder bei den fünf Litern… Juristisch gesagt, könnte eine solche Facebook-Seite mitsamt ihren Postings geeignet sein, das Verhalten oder die Leistung eines Arbeitnehmers zu überwachen. So sah es zumindest der Konzernbetriebsrat und bekam vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Recht.

„Der Mitbestimmung unterliegt die Entscheidung der Arbeitgeberin, Postings unmittelbar zu veröffentlichen. Soweit sich diese auf das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern beziehen, führt das zu einer Überwachung von Arbeitnehmern durch eine technische Einrichtung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.“

Pressemitteilung des BAG Nr. 64/16

Passt!! Denke ich!

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