Ihnen allen ist sie ein Begriff: Ver.di, die Gewerkschaft für die Belange der Dienstleistungsangestellten. Ver.di selbst ist jedoch auch Arbeitgeber, von deutschlandweit rund 3.000 Angestellten. Und wie kann es anders sein, auch hier steht nicht alles zum Besten mit der Mitarbeiterzufriedenheit. Die kleine Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) organisierte mit Ver.dis Gesamtbetriebsrat Warnstreiks in einigen Städten. Ca. 1.000 Beschäftigte legten für die Forderung nach 5% mehr Lohn und Gehalt sowie Arbeitsplatzgarantie die Arbeit nieder.
Im Frühling hat Ver.di selbst für den Öffentlichen Dienst eine 6 prozentige Erhöhung des Lohns gefordert. Ihren eigenen Mitarbeitern bietet die große Gewerkschaft – man höre und staune – allerdings nur ein Plus von knapp 1% an. Da passt doch irgendetwas nicht. Für die eigenen Angestellten gelten also die ureigenen Forderungen nicht – schwer nachzuvollziehen.
Das haben sich sicherlich die Ver.di Mitarbeiter auch gedacht, die der kleinen GdG beigetreten sind, oft heimlich, weil es bei ihren Vorgesetzten nicht gern gesehen wird. Und bisher verhandelt Ver.di auch nicht mit der GdG. Die Mitgliederzahl sei mit etwa 1.000 zu niedrig, Vertreter der Arbeitnehmerrechte sei der eigene Gesamtbetriebsrat, dieser sei Verhandlungspartner für Entgeltverhandlungen. Laut einer Pressemitteilung von „Die Welt“ habe Ver.di gesagt, sie selbst seien die Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten, da diese ja auch im Dienstleistungssektor tätig seien. Schließlich sei es ja auch Quatsch, dass Ver.di Mitarbeiter und gleichzeitig auch -Mitglieder für eine zweite Gewerkschaft Beiträge zahlen sollen.
Also auch bei den Gewerkschaften als Arbeitgeber gibt es noch viel zu tun: starke Arbeitnehmervertretungen sind gefragt. Nicht nur bei Ver.di!
Einmal davon abgesehen, dass der Betriebsrat gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG sicher nicht der Ansprechpartner für kollektive Regelungen der Lohnhöhe sein kann, zeigt das Verhalten von Ver.di, dass das Gerücht stimmt, die Gewerkschaft behandle ihre eigenen Mitarbeiter am schlechtesten. Anscheinend führt die partielle Exemtion vom Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowohl bei den Gewerkschaften wie bei den Kirchen zu einem niedrigeren Lohnniveau. Gegenüber den Kirchen bemängeln dies die DGB-Gewerkschaften sehr lautstark. Im eigenen Haus wollen sie darüber lieber nicht reden.