Beschäftigtendatenschutzgesetz – Was lange währt…


Beschäftigtendatenschutzgesetz

… wird endlich gut. So hoffen wir zumindest. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern und es wird getwittert und gebloggt, als gäbe es kein morgen mehr. Das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz soll nun Ende Januar verabschiedet werden. Man glaubt es kaum. Doch sicher können wir erst sein, wenn es denn tatsächlich vorliegt. Bis dahin üben wir uns in Geduld und harren der Dinge die da kommen mögen. Das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz soll zunächst einmal heimliche Videoaufnahmen grundsätzlich verbieten. Es soll einen sogenannten Mindeststandard für alle Betriebe geben, der auch nicht durch Betriebsvereinbarungen unterschritten werden darf. Verboten sei jedwede Videoüberwachung in Umkleidekabine, Schlafräumen und im Sanitärbereich. Aufnahmen im Dschungel sind aber weiterhin erlaubt. 🙂 Dagegen soll die offene Überwachung erleichtert werden. Verboten wäre sie u. a. aber dann, wenn sie zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden soll. Einen anderen Zweck dürften Videoüberwachungen für den Arbeitgeber aber kaum haben. Ferner soll auf Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing nicht mehr ohne Einwilligung des Betroffenen zugegriffen werden. Der Gesetzgeber stellt damit alle “Netzwerke” auf eine Stufe. Eine sinnvolle Differenzierung zwischen eher spaßorientierten Netzwerken wie Facebook und den Businessnetzwerken wie Xing oder LinkedIn findet nicht mehr statt. Das Personaler Daten von beruflich orientierten Netzwerken nutzen, wäre auch für Arbeitnehmer durchaus sinnvoll. Dies ist eigentlich der Sinn solcher Netzwerke. Aber nun gut.

Kommen soll auch ein Konzernprivileg – beschränkt auf die Übermittlung von Beschäftigtendaten zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen im Sinne des  § 15 AktG.

Doch wie bereits gesagt, sicher ist noch nichts. Derzeit regt sich starker Widerstand. Vielleicht wird es wieder nichts und vielleicht ist das für die Arbeitnehmer auch gut so. Schauen wir mal…

 

 

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