Betriebliche Mitbestimmung: stabile Konstante in deutschen Unternehmen?

Betriebliche Mitbestimmung - stabile Konstante in deutschen Unternehmen?In zahlreichen deutschen Unternehmen werden die Arbeitsbeziehungen durch Mitbestimmung geregelt, sei es auf tarifvertraglicher und/oder auf betrieblicher Ebene durch Arbeitnehmervertreter. Beide sind zwar funktional klar getrennt, beeinflussen sich im betrieblichen Alltag jedoch wechselseitig. Muss doch der Betriebsrat u. a. auch die geltenden Tarifverträge im Unternehmen umsetzen und überwachen.

War in den letzten Jahren der Anteil der mitbestimmten Firmen deutlich rückläufig, waren jedoch im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr erstmalig leichte Zuwächse zu erkennen. Bedeutet das, dass der Abwärtstrend endlich gestoppt ist?

Nichtsdestotrotz arbeitet nur ein geringer Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat. Das IAB-Betriebspanel stellt jährlich Daten zur Verbreitung von Tarifverträgen und Betriebsräten in Deutschland zur Verfügung. In Westdeutschland werden diese seit 1993 und in Ostdeutschland seit 1996 erhoben. Repräsentativ seien diese Ergebnisse für ca. 1,2 Millionen Betriebe der Privatwirtschaft, mit ca. 31 Millionen Beschäftigten.

Die Auswertungen verdeutlichen, dass verglichen mit den anfänglichen 2000er Jahren, die Verbreitung von Betriebsräten mittlerweile deutlich geringer sei. Im Jahr 2000 betrug die Anzahl der Betriebe mit Arbeitnehmervertreter im Westen wie im Osten 12 % und sank bis Mitte der 2010er Jahre auf 9 %, wo sie seitdem verharrt. Diese niedrigen Werte entstehen durch die große Anzahl der Kleinbetriebe, die in der Regel keinen Betriebsrat haben.

Schaue man sich den Anteil der Beschäftigten an, die von einem Betriebsrat profitieren können, sank auch dieser im Westen seit Mitte der 90er Jahre von damals 51 auf heute 42 %, in den ostdeutschen Bundesländern von 43 auf 35 %. Verglichen mit dem Vorjahr sei dies jedoch wieder ein leichter Anstieg, der hoffentlich eine Trendwende ankündige.

Im Hinblick auf die Unternehmensstrukturen der mitbestimmten Betriebe, stelle man fest, dass die Bedeutung von Betriebsräten in kleinen und mittleren Betrieben stark zurückgehe –  trotz der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001, wo es u. a. darum ging, das Wahlrecht zu entbürokratisieren und die Neugründung von BR-Gremien in Kleinbetrieben zu forcieren. Das habe leider nicht funktioniert. Zwischen 2000 und 2018 reduzierte sich der Anteil der Unternehmen mit Betriebsrat in Westdeutschland von 14 auf 8 und in Ostdeutschland von 14 auf 10 %.

In den mittelständischen Betrieben zwischen 51 und 500 Mitarbeitern fielen die Anteilswerte der Beschäftigten in mitbestimmten Unternehmen in den Jahren 2000 und 2018 im Westen von 67 auf 54 % und im Osten von 63 auf 51 %.

Der Rückgang der betrieblichen Mitbestimmung sei also in erster Linie der Entwicklung in kleinen und mittleren Betrieben geschuldet. Hier verliere die Mitbestimmung in beiden Landesteilen an Boden. In Großbetrieben mit über 500 Beschäftigten hingegen bewegen sich die Anteilswerte in den letzten Jahren um die 90 %.

Hinsichtlich der Branche seien auch Unterschiede zu erkennen. In den Segmenten Energie- und Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, Bergbau, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Verarbeitendes Gewerbe, Gesundheitswesen, Erziehung und Unterricht zeige sich die größte quantitative Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung. Eine geringe Reichweite zeige sich in sonstigen Dienstleistungsbereichen, Gastgewerbe und der Bauwirtschaft, die eher kleinbetrieblich strukturiert seien.

Zwar seien die betriebliche und tarifvertragliche Mitbestimmung formal voneinander unabhängig, sie greifen aber eng ineinander, mit ihren wechselseitigen Abhängigkeiten. Nur wenige Beschäftigte arbeiten in Betrieben, die sowohl tariflich organisiert sind als auch eine Arbeitnehmervertretung haben. In Westdeutschland seien dies ca. ein Viertel der Arbeitnehmer, in Ostdeutschland nur noch ca. 14 %. 19 % der westdeutschen Beschäftigten in Unternehmen mit Branchentarif, seien von einer betrieblichen Vertretungslücke betroffen. Sie haben keinen Betriebsrat, der die Regelungen des Tarifvertrags im Betrieb umsetzt. Die Reichweite der Tarifbindung in den ostdeutschen Bundesländern sei allerdings deutlich geringer. Dort arbeiten 51 % der Arbeitnehmer ohne Branchentarif und ohne Betriebsrat (in Westdeutschland 39 %).

Es stelle sich die Frage, inwieweit diese Entwicklungen den strukturellen Veränderungen der Betriebslandschaft geschuldet seien, insbesondere dem wachsenden Dienstleistungsbereich. Untersuchungen zur betrieblichen Mitbestimmung hätten allerdings gezeigt, dass der zu beobachtende Rückgang nur zu einem kleinen Teil durch solche Strukturveränderungen zu erklären sei.

Blicke man auf den Geltungsbereich der Betriebsverfassung, zeige sich, dass 38 % der privatwirtschaftlichen Betriebe im Westen und 43 % im Osten ohne betriebliche Interessenvertretungen auskommen müssen. Das entspreche einem Anteil von 6 % der westdeutschen und 9 % der ostdeutschen Arbeitnehmer.

Fazit:  Es bleibe also abzuwarten, ob die Entwicklung der Mitstimmung endlich wieder einen Aufwärtstrend einleitet oder der Abwärtstrend nur vorübergehend stagniert. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Betriebsrat die Interessen Ihrer Kollegen nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe.

Halten Sie sich auf dem Laufenden: Seminare zum Betriebsverfassungsrecht

 

Schreib als Erster einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert