Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG – Besteht dies auch bei der Einstellung eines Bundesfreiwilligendienstleistenden?
Kategorie: <span>Recht für Betriebsräte</span>
Vor vielen vielen Jahren hat mal jemand gesagt, dass das Internet nur etwas für Freunde des anatomischen Anschauungsmaterials ist. Das war in den Anfangszeiten des Internets. Dies stimmt heute sicherlich nicht mehr. Dennoch ist die Versuchung groß, sich auch mal die Arbeitszeit ein wenig zu „versüßen“. Dies dachte sich auch ein Abteilungsleiter, als er etwa einen Monat lang von seinem Arbeitsplatz aus Pornoseiten besuchte.
Abmahnung – Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
In Seminaren wird nicht selten die Frage gestellt, wann Abmahnungen aus der Personalakte entfernt werden müssen bzw. wann ich als Arbeitnehmer einen Anspruch darauf habe.
Die juristisch korrekte Antwort hierauf lautet: „Es kommt darauf an!“ Eine Antwort die im Übrigen viel seltener richtig ist, als man denkt. Im Leben kommt alles irgendwie darauf an. Aber lassen wir das.
Probleme nach Mobbing
http://fachanwalt-arbeitsrecht.blogspot.de/2012/12/probleme-nach-mobbing-sind-keine.html
Betriebsrat kann Laptop beanspruchen
Das der Betriebsrat Anspruch auf einen PC mit Internetzugang hat, ist ein alter Hut. Das er unter Umständen aber auch einen Laptop beanspruchen kann, ist auch ein alter Hut, denn der Beschluss stammt aus dem Jahr 2011. Dennoch ist für den ein oder anderen Betriebsrat nicht uninteressant, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Anspruch besteht.
Betriebsratsanhörung ohne Vollmacht
Beauftragt ein Arbeitgeber einen Rechtsanwalt, so muss er diesen mit einer entsprechenden Vollmacht „ausstatten“. Der Rechtsanwalt muss, wenn er die Kündigung ausspricht, die Vollmachtsurkunde vorlegen. Macht er dies nicht und widerspricht der andere (hier also derjenige, der gekündigt werden soll) unverzüglich, so ist die Kündigung unwirksam. Dies regelt § 174 Abs. 1 BGB.
Doch wie ist der Fall, wenn ein Arbeitgeber einen Rechtsanwalt beauftragt, eine Anhörung zur Kündigung nach § 102 BetrVG vorzunehmen und dieser Anwalt eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der Betriebsrat die Anhörung deshalb zurückweist. Ist auch hier § 174 Abs. 1 BGB anwendbar?
Sehr schöner Artikel zum Thema Weihnachtsfeier.
Die brauchen dringend einen Betriebsrat.
AGG – Fundstück der Woche
Das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) als Geheimwaffe aller Unterdrückten. Quasi der Robin Hood des Gesetzes. Doch manchmal geht so etwas aus wie Don Quijotes Kampf gegen die Windmühlen. Diese Erfahrungen musste auch eine Betriebsratsvorsitzende machen, nachdem ihre Arbeitgeberin mit Zustimmung des Betriebsrats mehrere außerordentliche Kündigungen gegen sie aussprach und mehrere Betriebsratsmitglieder gegen sie Strafanzeige erstatteten und einen Strafantrag stellten.
Die Betriebsratsvorsitzende fühlte sich durch verschiedene Mitarbeiter systematisch schikaniert und von der Arbeitgeberin über Jahre wegen ihres Geschlechts und ihrer Weltanschauung diskriminiert. Auch der schwere Vorwurf des Mobbings wurde erhoben.
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