Mit flotter Kollegin während der Arbeit telefoniert…

…und dabei …Bein gebrochen, oder irgendeine andere Verletzung. Denken sie sich etwas aus. Ihrer Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Meiner auch nicht. Aber lassen wir das. Der „echte“ Fall lag etwas -aber auch nur etwas- anders. Dort telefonierte ein Lagerarbeiter etwa zwei bis drei Minuten mit seiner Ehefrau, entfernte sich dabei von seinem Arbeitsplatz und  begab sich auf eine Laderampe. Nach dem Telefonat stürzte er und erlitt einen Kreuzbandriss. Nachzulesen auch bei der Legal Tribune Online.

Ergebnis: Kein Arbeitsunfall, da Entfernung zum Arbeitsplatz mindestens 20 Meter und Dauer zwischen zwei und drei Minuten. Zudem war das Gespräch auch noch privat, so das hessische LSG Urteil v. 17.09.2013, Az. L 3 U 33/11

Erstellen wir uns also mal eine Tabelle.

 

Gesprächspartner Gesprächsinhalt Dauer Entfernung Arbeitsunfall
Frau privat 2-3 min 20 m nein
Geliebte privat 2-3 min 23 m nein
Geliebte privat 1 min 17 m ??
Geliebte privat 1 min 30 m ??
flotte Kollegin beruflich 22 min 3 Büros ja
flotte Kollegin beruflich 4 min 1 Büro ja
flotte Kollegin privat 1 min 2 m vermutlich ja
flotte Kollegin privat 2 Stunden 10 m nein

Sie sehen, auch so kann man einen Fall lösen. Aber nicht zur Nachahmung empfohlen.

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