…und dabei …Bein gebrochen, oder irgendeine andere Verletzung. Denken sie sich etwas aus. Ihrer Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Meiner auch nicht. Aber lassen wir das. Der „echte“ Fall lag etwas -aber auch nur etwas- anders. Dort telefonierte ein Lagerarbeiter etwa zwei bis drei Minuten mit seiner Ehefrau, entfernte sich dabei von seinem Arbeitsplatz und begab sich auf eine Laderampe. Nach dem Telefonat stürzte er und erlitt einen Kreuzbandriss. Nachzulesen auch bei der Legal Tribune Online.
Ergebnis: Kein Arbeitsunfall, da Entfernung zum Arbeitsplatz mindestens 20 Meter und Dauer zwischen zwei und drei Minuten. Zudem war das Gespräch auch noch privat, so das hessische LSG Urteil v. 17.09.2013, Az. L 3 U 33/11
Erstellen wir uns also mal eine Tabelle.
Gesprächspartner | Gesprächsinhalt | Dauer | Entfernung | Arbeitsunfall |
Frau | privat | 2-3 min | 20 m | nein |
Geliebte | privat | 2-3 min | 23 m | nein |
Geliebte | privat | 1 min | 17 m | ?? |
Geliebte | privat | 1 min | 30 m | ?? |
flotte Kollegin | beruflich | 22 min | 3 Büros | ja |
flotte Kollegin | beruflich | 4 min | 1 Büro | ja |
flotte Kollegin | privat | 1 min | 2 m | vermutlich ja |
flotte Kollegin | privat | 2 Stunden | 10 m | nein |
Sie sehen, auch so kann man einen Fall lösen. Aber nicht zur Nachahmung empfohlen.
[…] Umstand, dass man manchmal besser nicht telefoniert, oder der Arbeitsunfall, vgl. dazu auch […]