Das brauchen wir alle, wird jetzt der ein oder andere von ihnen sagen. Alternativ könnte ich auch sagen, ich verdiene zu wenig oder mein Gehalt ist zu niedrig. Es geht natürlich nicht um mich. Das dürfte allen klar sein. Vielmehr geht es um die Frage, wie ich mich als Arbeitnehmer verhalte, wenn ich der Überzeugung bin, dass ich für meine Arbeit zu wenig Lohn bekomme. Ich könnte das klaglos hinnehmen und mich in Bescheidenheit üben. Ich könnte darüber mit meinem Arbeitgeber reden. Sinnvolle Alternative. Wirklich! Ob es was nutzt? Weiterhin könnte ich einfach meine Arbeit verweigern. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass ich an meiner Arbeitsleistung ein Zurückbehaltungsrecht habe, solange ich nicht ordentlich bezahlt werde. Und an dieser Stelle wird es kritisch. Ich riskiere nämlich eine fristlose Kündigung, wenn ich mich trotz Aufforderung durch den Arbeitgeber beharrlich weigere meine Arbeit aufzunehmen. Dies musste auch ein Fliesenleger erfahren, der sich wie zuvor beschrieben, verhielt. Das LAG Schleswig-Holstein entschied mit Urteil vom 17.10.2013 Az. 5 Sa 111/13, dass die fristlose Kündigung des Fliesenlegers wirksam ist, da dieser sich beharrlich weigerte, seine Arbeit aufzunehmen. Ihm half auch nicht, dass er in der irrigen Annahme war, ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zu haben. Ein entsprechendes Irrtumsrisiko, geht zu Lasten des Arbeitnehmers, so das LAG Schleswig-Holstein.
Die Frage der Entlohnung, hätte er in einem Vergütungsstreit klären müssen.
Was lernen wir daraus? Auch wenn wir der Meinung sind, wir bekommen zu wenig Kohle, heißt das noch lange nicht, dass wir unsere Arbeit verweigern dürfen.
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