Langzeit-Leiharbeiter

Langzeit-LeiharbeiterKlingt gut. Gibt es auch Kurzzeit-Leiharbeiter? Bestimmt. Muss es ja. Langzeit-Leiharbeiter sind solche Leiharbeiter die schon sehr lange -seit vielen Jahren- im gleichen Betrieb arbeiten (vermute ich, lässt sich auch nicht anders erklären). Das kommt einem doch schon irgendwie verdächtig vor. Nun, die Deutsche Telekom will sich jetzt ihrer Langzeit-Leiharbeiter entledigen. So berichtet die Tageszeitung Die Welt. Bei T-Systems sollen beispielweise 1000 hochqualifizierte und spezialisierte Kräfte wie Systemadministratoren als Leiharbeiter beschäftigt sein. Die Telekom plant mindestens 500 von ihnen durch interne Kräfte zu ersetzen. Diese müssen allerdings erst noch für ihre neuen Aufgaben geschult werden. Ok. Soweit der Sachverhalt in der gebotenen Kürze. Mir stellen sich aber doch einige Fragen. Wie kann es überhaupt Langzeit-Leiharbeiter geben, wo doch § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nur von vorübergehender Überlassung spricht. Wieso hat man diesen Leiharbeitnehmern nicht längst einen Arbeitsvertrag angeboten. Denn offensichtlich muss es sich ja um Dauerarbeitsplätze handeln. Ansonsten wären die Leiharbeiter ja nicht schon seit Jahren im Betrieb. Und eine letzte Frage drängt sich mir auch noch auf. Wo kommen denn jetzt plötzlich die 500 internen Mitarbeiter her, die man entsprechend schulen will. Gab es Personalüberhang?

Na, auf jeden Fall müssen wir uns um die IT-Leiharbeiter keine Sorgen machen. Wie heise online berichtet, suchen viele mittelständische Unternehmen IT-Experten.

Als Leiharbeiter?

2 Comments

  1. zyk said:

    Komisch – vor ein paar Jahren wollte man die „Consultants“ abbauen, weil die „ja nach einem halben Jahr einen Arbeitsplatz einklagen könnten“… Also hat man die Verträge nur noch über 6 Monate gemacht… Sonst war aber Ruhe…

    Aber wenn das Finanzamt von Scheinselbständigkeit spricht und rückwirkend die Sozialabgaben haben will, werden alle nervös…

    Honni soit qui mal y pense…

    25. November 2013
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  2. GH said:

    Zu Frage 1: § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG spricht ja erst seit Dezember 2011 von „vorübergehender Überlassung“. Zudem ist ja immer noch ungeklärt, ab welchen Zeitpunkt eine ANÜ nicht mehr vorübergehend ist. Trotzdem sind natürlich 10 Jahre Dauer-ANÜ in jeglicher Hinsicht indikutabel.
    Zu Frage 2: die Telekom ist grds. als Personalüberhangbehörde anerkannt – ob sie allerdings mal eben 500 MA zu IT-Experten umschulen kann, wage ich allerdings zu bezweifeln.

    26. November 2013
    Reply

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