Teilzeitbeschäftigte haben ab der ersten Überstunde denselben Anspruch auf Zuschläge wie Vollzeitbeschäftige. Eine Regelung, nach der Teilzeitbeschäftigte erst dann Überstundenzuschläge erhalten, wenn Sie die Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiten, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, falls nicht ausnahmsweise sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Dies hat das BAG hat mit seiner ganz aktuellen Entscheidung vom 05.12.2024 klargestellt (Az. 8 AZR 370/20).Die Entscheidung betraf eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt. Diese Regelung behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG), wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Fehlen solche sachlichen Gründe, liegt regelmäßig zugleich eine gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 7 Abs. 1 AGG) verstoßende mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind.
Zur vollständigen Pressemitteilung des BAG geht es hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/diskriminierung-von-teilzeitbeschaeftigten-bei-ueberstundenzuschlaegen/
Und: wie ist es bei Ihnen im Betrieb? Schauen Sie doch mal, ob Regelungen für Überstundenzuschläge bestehen und wie diese gestaltet sind. Ggf. müssen nach dieser BAG-Entscheidung nun auch bei Ihnen Anpassungen vorgenommen werden.
All dies und viele andere aktuelle Themen aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung bereiten wir praxisgerecht für Sie auf in unsere Veranstaltung Neues Arbeits- und Sozialrecht 2025. Und falls Sie sich grundsätzlich zum Thema Überstunden etwas kundiger mache möchten, empfehlen wir unser Seminar Überstunden und Mehrarbeit: Grenzen setzen – Zeiterfassung, Ausgleich und Vergütung regeln.
Eine gute Zeit wünscht
Heike Holtmann, Ass. jur. & Mediatorin
Schreib als Erster einen Kommentar