Schlagwort: <span>Lohndiskriminierung</span>

Teilzeitbeschäftigte haben ab der ersten Überstunde denselben Anspruch auf Zuschläge wie Vollzeitbeschäftige. Eine Regelung, nach der Teilzeitbeschäftigte erst dann Überstundenzuschläge erhalten, wenn Sie die Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiten, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, falls nicht ausnahmsweise sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Dies hat das BAG hat mit seiner ganz aktuellen Entscheidung vom 05.12.2024 klargestellt (Az. 8 AZR 370/20).

Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht

Die neue EU-LohntransparenzrichtlinieEnde April 2023 wurde die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz verabschiedet. Ein erster wichtiger Schritt zur Beseitigung der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierungen. Denn Daten zeigen, dass die Transparenz der Gehälter das geschlechtsspezifische Lohngefälle reduziert.

Jetzt sind die nationalen Parlamente gefordert, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 36 Monate haben sie dafür Zeit. Es bleibt abzuwarten, wie beschäftigtenfreundlich die variablen Bestandteile der Richtlinie ausgelegt werden.

Recht für Betriebsräte