Teilzeitbeschäftigte haben ab der ersten Überstunde denselben Anspruch auf Zuschläge wie Vollzeitbeschäftige. Eine Regelung, nach der Teilzeitbeschäftigte erst dann Überstundenzuschläge erhalten, wenn Sie die Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiten, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, falls nicht ausnahmsweise sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Dies hat das BAG hat mit seiner ganz aktuellen Entscheidung vom 05.12.2024 klargestellt (Az. 8 AZR 370/20).
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Am Arbeitsplatz verbringen wir den Großteil des Tages und vermutlich ist er für die meisten von uns nicht nur zur Sicherung des Lebensunterhaltes bedeutend. Eine wichtige Voraussetzung für unsere Zufriedenheit und Lebensqualität ist unser Job, wo wir oft mehr Zeit verbringen als mit unseren Familien oder Freunden. Und wir wissen alle, dass leistungsstarke Unternehmen zufriedene und motivierte Mitarbeiter dringend benötigen. Daher werden mittlerweile vermehrt auch die Beschäftigten selbst gefragt, wie sie zur Qualität ihrer Arbeit stehen – zumal die Vielfalt an Beschäftigungsformen in den letzten Jahren zugenommen hat.
Das hat auch das Statistische Bundesamt getan, das u.a. über den Mikrozensus deutsche Arbeitnehmer zu den eigenen Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt hat.
In der Erhebung „Qualität der Arbeit“ wurden folgende Bereiche unter die Lupe genommen:
● Arbeitssicherheit und Gleichstellung
● Einkommen und indirekte Arbeitgeberleistungen
● Arbeitszeit, Ausgleich von Beruf und Privatleben
● Beschäftigungssicherheit und Sozialleistungen
● Arbeitsbeziehungen
● Qualifikation und Weiterbildung
● Zusammenarbeit und Motivation
Einige interessante Ergebnisse haben wir für Sie zusammengestellt:
So arbeitete der Vollzeitbeschäftigte 2015 im Durchschnitt 40,5 Stunden, 12 Minuten weniger als noch 2011, aber 30 Minuten mehr als 1996. Auch die befristete Beschäftigung ist im Vergleich zu 2011 gesunken, nicht aber verglichen mit vor 20 Jahren. In der Gruppe 35 bis 54 Jährige waren 2015 knapp 6% befristet beschäftigt. 1996 lag der Anteil noch unter 5%. Unter den Berufsanfängern und Einsteigern waren letztes Jahr fast 18% befristet beschäftigt, 1% weniger als 2011. 1996 betrug ihr Anteil allerdings nur 9,6%.
13% aller Erwerbstätigen 2015 sind Teilzeitarbeiter, die eigentlich lieber Vollzeit arbeiten würden. Im Vergleich zu 2011 ist dies ein Rückgang von 3%.
Mehr als ein Viertel aller Beschäftigten sind auch an den Wochenenden im Einsatz. Sie arbeiten regelmäßig samstags oder sonntags.
Wenig neu – aber leider wieder in dieser Studie bestätigt – ist die Erkenntnis, dass es bei der Erwerbstätigkeit deutliche Geschlechterunterscheide gibt. Der Frauenanteil in Führungspositionen ist deutlich geringer als der Frauenanteil allgemein. 70% der Führungskräfte waren 2015 männlich. Und vier von fünf Teilzeitkräften waren im vergangenen Jahr Frauen.
Es besteht also durchaus noch Handlungsbedarf für die Unternehmen, um eine „gute Arbeit“ zu gewährleisten.
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