Behindertenquote: knapp verfehlt ist auch zu wenig

Pflichtquote für Menschen mit BehinderungDeutsche Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Wenn sie diesen Anteil nicht erreichen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das gilt für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern.

Dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge, wurde die gesetzliche Quote in 2015 knapp unterschritten. Sie liege bei 4,7 Prozent, was bedeute, dass über 260.000 Pflichtarbeitsplätze noch mit schwerbehinderten Menschen hätten besetzt werden müssen. Insgesamt knapp 160.000 Arbeitgeber beschäftigten 2015 mehr als eine Millionen Menschen mit Behinderung. Dabei falle auf, je größer das Unternehmen, desto eher werde die gesetzliche Vorgabe erfüllt. Aber nicht nur die Unternehmensgröße sondern auch die Branche scheint entscheidend für die Einstellung von behindertem Personal zu sein. Die höchste Quote, zwischen 7 und 6 Prozent, hätten öffentliche Verwaltungen, Berg- und Fahrzeugbau. Erschreckend gering sei der Anteil behinderter Angestellter in der Land-/Forstwirtschaft (2,7 Prozent), dem Gastgewerbe (2,9 Prozent) und dem Baugewerbe (3 Prozent).

Häufig sei es aber so, dass die Unternehmen durchaus willens seien, behinderte Menschen einzustellen, es aber oft daran scheitere, dass sie nicht wissen, wie sie überhaupt Bewerber finden, welche rechtlichen Regelungen zugrundegelegt werden müssen und welche finanziellen Förderungen in Anspruch genommen werden können.

Die Statistik hat auch gezeigt, dass viele Betriebe nicht wissen, dass sie durch die Ausbildung junger Menschen mit Behinderung die Quote erhöhen können. Diese Auszubildenden werden bei der Berechnung der Pflichtquote doppelt gezählt. Und das gelte auch für 12 weitere Monate bei Übernahme nach der Ausbildung. Bisher sei es wohl so, dass viele junge Leute mit Handicap ihre Ausbildung ausschließlich in öffentlich geförderten Einrichtungen absolvieren. In der freien Wirtschaft gebe es hier noch viel Luft nach oben.

Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat sollten also hinsichtlich der Neubesetzung von Stellen weiterhin am Ball bleiben – nicht nur, damit die Quote erreicht wird, sondern insbesondere auch um behinderte Mitmenschen zu unterstützen.

Schreib als Erster einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert