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Natürlich nicht was sie denken. Ich darf ja wohl bitten. 🙂 Nein, es geht um Betriebsratswahlen. Dürfte klar sein. Oder nicht? Konkret geht es darum, was passiert, wenn ich in meinem Betrieb nicht genug wahlberechtigte Arbeitnehmer habe. Ich brauche sieben, habe aber nur fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer. Dann habe ich zwei Möglichkeiten. Ich vergesse die Betriebsratswahlen. Das freut den Arbeitgeber, ist aber nicht empfehlenswert und muss auch nicht sein. Zweite Möglichkeit ist, ich schaue ins Gesetz und finde § 11 BetrVG. Danach wird der Betriebsrat nach der nächstniedrigeren Stufe der Staffel aus § 9 BetrVG gebildet. Aha! Also statt eines 7-köpfigen Betriebsrats, kann ich auch einen 5-köpfigen bilden. Und wie sieht es aus, wenn ich zwar genug wahlberechtigte Arbeitnehmer habe, die aber nicht wollen bzw. nicht genug wollen. Dann wende ich § 11 BetrVG analog an. Das machen Juristen immer gerne. Wenn irgendetwas nicht so richtig passt, wenden wir es analog an. Habe ich im obigen Beispiel nicht einmal fünf willige Arbeitnehmer, die sich zur BR-Wahl aufstellen, kann ich nach der Rechtsprechung sogar auf die übernächste Stufe springen und einen  3-köpfigen Betriebsrat wählen.

 

 

Allgemein Kollektivarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

…war es nicht, sondern offensichtlich wilder, leidenschaftlicher oder hemmungsloser Sex auf der Dienstreise. So geschehen… …nicht bei uns, sondern in Australien. Wir machen so was nicht, denke ich. Warum wild, leidenschaftlich und hemmungslos? Dazu muss man sich die Art der Verletzung und deren Hergang ansehen. Eine Beamtin Ende 30 traf auf einer Dienstreise einen alten Bekannten und im Hotelzimmer ging es dann hoch her. So hoch, dass die Beamtin dabei eine Glaslampe aus der Wand hinter dem Bett riss und sich dadurch an Mund und Nase verletzte. Donnerwetter! Respekt! Mir fehlen die Worte… Problem war nur, dass die Verletzungen nicht folgenlos blieben, sondern die Beamtin noch lange Zeit später an einem posttraumatischen Stress-Syndrom litt und nicht arbeiten konnte. Behauptete sie zumindest. Nun gut. Sie wollte Schmerzensgeld von ihrem Arbeitgeber. Sie reiben sich die Augen? Ich auch! Vom Arbeitgeber? Warum denn? Nun, scheinbar war die Dame der Auffassung, dass der Arbeitgeber die Verletzung oder zumindest wenigstens den Sex direkt oder indirekt veranlasst habe und es deshalb zu diesen Folgen kam. Riecht so ein bisschen nach Kausalität. In der Form: Wenn ich nicht auf Dienstreise gewesen wäre, dann wäre das alles nicht passiert. Überzeugt mich nicht. Die australischen Richter auch nicht. Nach sechs Jahren kamen sie zu dem Ergebnis, dass Sex nicht zu den normalen Vorkommnissen einer Dienstreise gehört. Wer da anderer Ansicht ist, möge doch einen Kommentar hinterlassen. Gerne auch anonym. 🙂

Fundstück aus der FAZ.

Allgemein Kuriositäten

…welches der Kläger während einer Kopierpause zu sich nahm? Nach dem Ergebnis zu urteilen, scheinbar eher nicht. Zumindest erstaunt es mich. Das Bier (auch alkoholfreies) nach dem Öffnen der Flasche schäumt, ist bekannt, auf jeden Fall nicht selten. Seltener ist es aber sicherlich, dass man sich beim Abtrinken des Schaumes die Zahnspitzen wegsäbelt. Das kann passieren, so wie im vorliegenden Fall durch (vermutlich) Unachtsamkeit, bedingt durch Stress (vom Kopieren) oder großen Durst (auf alkoholfreies Bier). Einen Arbeitsunfall sah das SG Dresden Urteil vom 01.10.2013 Az. S 5 U 113/13 darin aber nicht. Die Nahrungsaufnahme (Bier also gleich Brot! Korrekt!) sei grundsätzlich nicht unfallversichert, sondern ein menschliches Grundbedürfnis (ähnlich wie telefonieren mit flotter Kollegin), das regelmäßig hinter betrieblichen Belangen zurücktrete. Der Kläger habe seine versicherte Tätigkeit (Kopieren?) unterbrochen. Das SG Dresden ist ferner der Ansicht, dass Kopieren kein besonderes Durst- und Hungergefühl hervorrufe, was ich allerdings vehement bestreite. Stehen sie mal mehrere Stunden am Kopierer, legen Blätter ein, sortieren Bläter und drücken verschiedene Knöpfe. Das bekommen sie nicht nur Hunger, sondern auch Durst. Und zwar nach richtigem Bier (das mit Alkohol 🙂 ) Und wenn man dann auf die Schnelle in der Kopierpause ein paar Bier trinkt, müssen vielleicht auch mal die Schneidezähne daran glauben. Ein Arbeitsunfall ist das dann aber trotzdem nicht. Wie sieht es aber aus, wenn ich während des Kopierens Bier trinke, also beim Blattwechsel zum Beispiel.

Arbeitsunfall oder nicht?

Nachzulesen auch in der Legal Tribune ONLINE.

Allgemein Kuriositäten

…gibt es vermutlich bei Aldi-Süd. So zumindest berichtet der Stern in seiner Onlineausgabe vom 23.09.2013. Danach soll man den verantwortlichen Fesselkünstlern statt einer fristlosen Kündigung, Aufhebungsverträge samt Abfindung angeboten haben. Hintergrund: Missliebige Auszubildende wurden bei Aldi gefesselt und ihr Gesicht mit Filzstiften beschmiert, so zumindest hat es die Aldi-Zentrale in Mülheim an der Ruhr im Kern bestätigt. Nicht gerade die feine Art. Dass es dafür dann aber scheinbar auch noch Geld gibt, ist umso erstaunlicher. Nun denn… Aldi wird seine Gründe haben… Man wollte die Sache bestimmt nicht mehr so breit treten und sich schnellstmöglich der Fesselkünstler entledigen. Verständlich, aber doch irgendwie seltsam. Nun denn…

Auszubildende sind keine Houdinis.

Allgemein Kuriositäten

Geht das eigentlich, werden sie sich fragen. Jau, das geht. Und kann sogar ganz schon teuer werden und zwar für den ausbildenden Betrieb. Zumindest nach Auffassung des Arbeitsgerichts Hamm 4 Ca 2365/12 vom 18.07.2013. Passiert ist das Ganze einer Auszubildenden zur „Fachfrau für Systemgastronomie“. Sie wurde entgegen der Angaben im Ausbildungsvertrag in einer Filiale in Hamm ausgebildet, obwohl es dort niemanden gab, der die Eignung als Ausbilder entsprechend der Ausbildereignungsverordnung hat. Es gab zwar eine geeignete Person in Bochum, aber dort wurde die Klägerin (die „Auszubildende“) nicht ausgebildet. Die „Ausbildung“ dauerte über ein Jahr. Erst dann, nachdem die Ausbilderin in Bochum den Betrieb verlassen hatte, kündigte die Beklagte (der Ausbildungsbetrieb) das Ausbildungsverhältnis. Interessant. Die Klägerin wurde vorher zwar auch nicht ausgebildet, aber scheinbar sah man sich genötigt, jetzt doch mal tätig zu werden. Die Klägerin verlangte nun Schadensersatz wegen der vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, § 23 BBiG, sowie Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle künftigen Schäden wegen der vorzeitigen Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses zu ersetzen. Na, das kann teuer werden. Wurde es auch. Das Arbeitsgericht Hamm verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 15.407,56 € nebst Zinsen.

Zur Begründung führte es u. a.:

„…ist davon auszugehen, dass eine ordnungsgemäße Ausbildung der Klägerin nicht stattgefunden hat. Die Durchführung der Ausbildung ist allerdings die wesentliche Verpflichtung des Ausbilders aus dem Ausbildungsvertrag, da der Schwerpunkt des Ausbildungsverhältnisse nicht in der Arbeitsleistung des Auszubildenden und der entsprechenden Vergütungszahlung, sondern in der Gewährung der fachbezogenen Berufsausbildung zu sehen ist.“

„Der Schaden der Klägerin besteht letztlich darin, dass sie ihre Arbeitskraft zu einem nicht marktgerechten Preis zur Verfügung gestellt hat. Die geringfügige Ausbildungsvergütung stellt nur dann einen angemessenen Gegenwert zur erbrachten Arbeitsleistung des Auszubildenden im Betrieb dar, wenn darüber hinaus die geschuldete Ausbildung gewährt wird. Unterbleibt dies, entsteht dem Auszubildenden ein Schaden in der Höhe der Differenz der gewährten Ausbildungsvergütung und einer angemessenen für die Tätigkeit üblicherweise geschuldeten Vergütung. Dies ist nach den Berechnungen der Klägerin, die von der Beklagten nicht im Einzelnen bestritten worden sind, die Vergütung einer ungelernten Arbeitskraft in der entsprechenden Branche und damit der von der Klägerin im Einzelnen zu Ziffer 1 der Klage errechnete Schadensersatzbetrag.“

Kurz gesagt: statt Ausbildung gearbeitet, dann auch Bezahlung wie Arbeit. 🙂

Allgemein Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

…hier wird gearbeitet! Oder auch die Variante: Ruhe sonst kann ich nicht denken. In diesem Fall sollte man überlegen, ob man nicht doch laut ist. Und dann gibt es da noch die Arbeitgebervariante. Wer lacht hat Reserven! Und wer viel lacht, hat nichts zu tun. So oder so ähnlich kennen wir das alle und so ernst nehmen muss man es auch nicht. Doch wie komme ich darauf. Nun, durch einen nahezu „steinalten“ Artikel dessen Inhalt ich zwar kenne, den ich aber nie gelesen habe. Beeindruckt? Ich kenne den Inhalt eines Artikels, den ich nie gelesen habe…
Doch zur Sache. Es geht um einen Artikel in der Welt vom 21.05.2013. Dort wird berichtet, dass der Softwarekonzern SAP Hunderte Autisten einstellen will. Ich wusste das schon. Daher kannte ich auch den Inhalt des Artikels, ohne ihn gelesen zu haben. Eine gute Sache. Einerseits für die Autisten und andererseits auch für SAP, die von den besonderen Fähigkeiten der Autisten sicherlich profitieren.

Wirklich interessant fand ich aber die Aussage, dass der Einsatz von Autisten im Unternehmen besondere Voraussetzungen erfordert. „Sie brauchen eine genaue Tagesstruktur, klare Abläufe und klare sprachliche Vorgaben.“ Zudem reagieren manche Autisten sensibel auf eine zu laute Geräuschkulisse.

Ok!? Und wo ist jetzt der Unterschied zu…?  😉

Allgemein Kuriositäten

Das Playbook ist ein Tablet des kanadischen Unternehmens Blackberry (vormals RIM). Ein Verkaufserfolg war und ist es bis heute nicht. Es gibt Gründe dafür, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, u. a. fehlt es an guten Apps, obwohl das Gerät ansonsten wirklich sehr gut ist. Blackberry präsentierte im letzten Jahr sein neues Betriebssystem OS 10 mitsamt einem neuen Handy dem Z10. Der große Hoffnungsträger. Das alles ist nicht wirklich spannend. Spannend war aber die Aussage von Thorsten Heins, dem Blackberry-Chef. Denn dieser verkündete bereits Anfang 2012, dass das Playbook ebenfalls mit dem neuen OS 10 „nachgerüstet“ werden soll. Was für viele glaubhaft und nachvollziehbar war, da  OS 10 eine Weiterentwicklung vom OS 2.0 des Playbooks ist. Die Verkäufe des Playbooks zogen daraufhin an, da viele Käufer die Hoffnung hatten, dass mit dem neuen Betriebssystem auch viele neue und gute Apps hinzukommen. Mit dieser Aussage machte man dem „alten“ Playbook wieder „Beine“. Weit über ein Jahr ließ man die Playbook-Besitzer in ihrem Glauben und schürte die Verkäufe mit immer neuen Terminen zum OS 10 Update an. Bis heute. Blackberry verkündet, dass das Playbook nun doch kein Update auf OS 10 bekommt. Man sei mit der Performance nicht zufrieden heißt es lapidar. Da fühlt sich der ein oder andere Kunde doch verschaukelt. Was soll´s. Ein bisschen kann ich den guten Thorsten ja verstehen. Aus gesicherten Quellen habe ich erfahren, dass es in Deutschland nur zwei Blackberry Playbook Besitzer gibt. Beide haben sich hier geoutet. Der eine ist seinem Gerät treu geblieben (das bin ich), während der andere auf die dunkle Seite der Macht wechselte. Ins Android-Lager! Welch harter Schlag! Aber nun gut.

Ach ja. Ich habe übrigens aus diesem Blog eine kleine App basteln lassen. Wer sie sucht, wird sie finden. Läuft auf allen Blackberry-Geräten. Und nur auf diesen!! 🙂

Einen schönen Abend noch!

Allgemein

Ein Blick in den Himmel verrät vieles. Es regnet. Gut, das ist in Münster nicht unbedingt eine Seltenheit. Aber es regnet ja nicht nur in Münster. Vermutlich regnet es überall. Und ich wollte grillen. Gut, ich könnte meinen Gasgrill (Weichei, ich weiß) auf die Terrasse stellen (überdacht). Aber so richtig beglückt mich der Gedanke nicht. Das ist nicht das, was ich will. Nächste Woche soll das Wetter besser werden. Ich bin beruflich einige Tage in Berlin und freue mich auf Vorträge zum Thema Außendienst. Doch erst die Arbeit, dann das Vergnügen. Und Arbeit bedeutet in diesem Zusammenhang PowerPoints anschauen. Und zwar etliche. Und zwar von Juristen. Und somit sind wir beim Thema. Der Jurist hat seine Probleme mit PowerPoint. Nicht alle, aber viele. Warum ist das so. Wer sich einmal PP´s eines Wirtschaftswissenschaftlers anschaut, der findet übersichtliche Schaubilder, wenig Text und geschmackvolle Farben. Wer sich dann PP´s von Juristen anschaut, der findet auch „schöne“ Farben, bevorzugt schwarz und weiß. Schwarz die Schrift und weiß der Hintergrund. Die ganz mutigen Juristen nehmen auch mal gerne scharzen Hintergrund und weiße Schrift. Das erfreut die Teilnehmer besonders. Schaubilder? Eher selten. Text? Ja, gerne und möglichst so viel nur eben geht. Nur leider stellt man dann ganz schnell fest, dass PP nicht wirklich für viel Text geeignet ist. Doch der Drang, die aktuelle 18 seitige LAG Entscheidung auf eine PP-Seite zu quetschen ist groß. Da hilft nur Schriftgröße sechs, dann klappt es. Warum ist das so? Ich glaube, dass es einfach schwierig ist, komplexe juristische Sachverhalte anhand von Schaubildern darzustellen. Das Handwerkszeug des Juristen ist die Sprache, das Wort und somit Text, und nicht Grafik. In der Regel brauchen Juristen für ihre tägliche Arbeit kein PowerPoint. Ich stelle mir gerade eine mehrseitige Klageschrift in Form einer Powerpoint und anhand von Schaubildern vor. Kaum möglich.
Man möge es den Juristen nachsehen. Aber, es gibt welche, die können es. Und das sogar ziemlich gut.

Ich schaue aus dem Fenster. Es wird heller. Der Regen hat aufgehört. Vielleicht wird es noch was. Mit dem Grillen. Nicht PowerPoint.

Schönes Wochenende!

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ArbeitnehmerDie erste Hitzewelle ist überstanden, ob eine weitere kommt, glaube ich nicht. Der Sommer ist gelaufen, lautet meine gewagte Prognose. Doch darum soll es hier nicht gehen. Die Zeit (und wahrscheinlich nicht nur diese) hat in ihrer Onlineausgabe die Hitzewelle zum Anlass genommen, sich mit dem Wohlbefinden der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz auseinanderzusetzen. Dort liest man, dass die Hitze besonders Älteren, Schwangeren, chronisch Kranken und kleinen Kinder zu schaffen macht. Was ich wirklich nicht gedacht hätte. Erstaunlich ist auch die Aussage, dass der Körper bei der Hitze mehr schwitzt. Hätte ich nicht gedacht. Über etwaig entstehende Gerüche stand dort aber nichts. Schade. Verstärkte Schweißproduktion im Sommer dürfte auch kein Kündigungsgrund sein. Interessant ist aber die Frage, ob der Arbeitgeber bei außergewöhnlich großer Hitze verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer kostenlos Getränke zur Verfügung zu stellen. Ob es hierzu Rechtsprechung gibt, weiß ich nicht. Ich habe nicht recherchiert. Voraus könnte ich also mein Recht auf kostenloses Wasser herleiten? Übrigens, nicht Bier! Auch Juristen vergessen manchmal, dass ich immer eine Anspruchsgrundlage brauche. Wenn ich also von meinem Arbeitgeber Wasser haben möchte, so brauche ich eine Anspruchsgrundlage. Mir ist heiß, ist keine Anspruchsgrundlage. Auch der Satz: „Das ist halt so.“, ist keine Anspruchsgrundlage. Eine Anspruchsgrundlage könnte der Arbeitsvertrag sein. Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer zur Erbringung seiner Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber ist demgegenüber verpflichtet den Lohn zu zahlen. Dies sind die Hauptleistungspflichten. Es gibt aber auch Nebenleistungspflichten. Eine Nebenleistungspflicht des Arbeitgebers ist der Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers. Jetzt ist die Frage, ob wir hieraus einen Anspruch auf kostenloses Wasser vom Chef ableiten können. Demgegenüber lässt sich anführen, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeitskraft so gut wie möglich zur Verfügung zu stellen und dafür auch selbst verantwortlich ist. Und so sehen wir betroffen den Vorhang zu und alle Fragen offen.

Ach ja. Hitzefrei gibt es im Arbeitsrecht nicht. Donnerwetter! Wer hätte das gedacht.

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Auch wenn es sich hier nicht um ein juristisches -und schon gar kein arbeitsrechtliches- Thema handelt, möchte ich an dieser Stelle doch kurz auf den soeben gefunden Artikel des Heise Verlages hinweisen. Wie dort gemeldet wird, versucht ein Botnet mit über 90.000 Rechnern das Administrations-Passwort von WordPress-Installationen weltweit zu knacken. Ausgehend davon, dass sicherlich etliche WordPress benutzen, scheint hier doch erstmals gewisse Vorsicht geboten. Vielleicht sollte der ein oder andere dann doch mal sein Passwort überdenken. Die so gerne benutzten Passwörter Heidi, Sonne, Mond und Sterne, sind unter Umständen doch nicht so ganz sicher. 🙂 Ich gehöre aber grundsätzlich nicht zu den Menschen, die bei solchen Nachrichten gleich nervös werden.

P.S. Habe soeben mein Passwort verschärft!!

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