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Unfaires Gehalt kann krankmachenGeld alleine macht nicht glücklich – aber es sichert immerhin unseren Lebensunterhalt. Deshalb ist natürlich auch die Höhe des Gehalts wichtig. Ist es möglicherweise niedriger als das des Ehepartners oder des Kollegen, kann es schnell dazu kommen, dass man sich benachteiligt fühlt. Schließlich hat man eine gute Ausbildung und arbeitet engagiert.

Tatsächlich ist ungleiche Bezahlung in Deutschland weit verbreitet. Männer verdienen oft mehr als Frauen, jahrelang gab es keine Gehaltserhöhung und überdurchschnittliches Engagement macht sich nicht im Portemonnaie bemerkbar. Das ist mehr als ärgerlich. Und kann krankmachen, wie Forscher der Universität Ravensburg-Weingarten herausgefunden haben. Sie stellten fest, dass Beschäftigte, die sich ungerecht bezahlt fühlten, häufiger unter Stresserkrankungen leiden.

Gesundheit

Moos, Zaster, Schotter, Penunsen: viele Ausdrücke für eine wichtige Sache, das Geld. Macht es glücklich? Das vielleicht nicht unbedingt, aber sicherlich macht es ruhiger, ausreichend davon zu haben. Je mehr im Portemonnaie ist, umso weniger Sorgen muss man sich um die Zahlung der anstehenden Rechnungen machen. Das beruhigt!

Also haben alle ein Interesse, so viel wie möglich zu verdienen. Gehört man zu den weniger Privilegierten, wie z.B. den Geringverdienern, profitiert man seit dem 1. Januar diesen Jahres von der Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro. 34 Cent, das haut einen allerdings nicht vom Hocker. In 21 von 28 EU-Staaten, die über solch eine Lohnuntergrenze verfügen, ist der Mindestlohn im letzten oder Anfang dieses Jahres gestiegen. Teilweise erheblich. In Deutschland jedoch ist die Lohnuntergrenze sowie deren Erhöhung im Vergleich zu anderen westeuropäischen Staaten unterdurchschnittlich. Dies geht aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor.

Recht für Betriebsräte

Dank des Arbeitsgerichts Wuppertal Urteil vom 15.10.2013 Az. 5 Ca1287/13 weiß ich, wie Städte (oder zumindest eine Stadt) über ihre Politessen denken. Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um die Eingruppierung einer Politesse. Drei oder fünf lautet die Frage aller Fragen. Und die Antowrt ist fünf. Nicht 42. Die Antwort gab es bei Douglas Adams Per Anhalter durch die GalaxisEs gibt auch keine 42 Entgeltgruppen. Jetzt wissen wir auch worum es geht. Es geht um die Frage, in welche Entgeltgruppe eine Politesse einzuordnen ist. Darüber entschied das Arbeitsgericht Wuppertal. Und ich will ehrlich sein. Ich habe das Urteil nicht oder nur quer gelesen. Der Inhalt interessiert mich nicht besonders. Aber einige Sachen fand ich dann doch interessant. Laut dem Arbeitsgericht Wuppertal ist eine Politesse in Entgeltgruppe 5 einzuordnen. Und ob jemand in drei oder fünf eingestuft wird, hängt davon ab, ob für die Verrichtung der Tätigkeit (überwiegend min. 50%) gründliche Fachkenntnisse notwendig sind. Böse Zungen behaupten auch, mit „gründlichen Fachkenntnissen“ ist gemeint, ob ich bei meiner Arbeit nachdenken muss, oder eben nicht.

Die Beklagte Stadt meint dazu:

„Für die Arbeitsvorgänge „bewirtschafteter Parkraum“ und „Halte-/Parkverbot“ seien gründliche Fachkenntnisse nicht erforderlich, da diese Verwarnungen nach einem intern festgelegten Prozessablauf abgearbeitet würden. Auch für die Ahndungen der weiteren Ordnungswidrigkeiten gemäß Ziff. 1.3 bis 1.6 der Arbeitsplatzbeschreibung könne keine Erforderlichkeit von gründlichen Fachkenntnissen angenommen werden.“

Aha!!

Die offizielle Arbeitsplatzbeschreibung einer Politesse sieht übrigens so aus:

„Nach einer von der Beklagten erstellten Arbeitsplatzbeschreibungen teilen sich die von der Klägerin ausgeübten Tätigkeiten wie folgt auf: Feststellung und Einleiten von Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren a) im bewirtschafteten Parkraum: 22%, b) im Halt-/Parkverbot: 17%, c), bei Schwerbehindertenparkplätzen: 2%, d) bei Sperrzonen, Einfahrten, Rettungswesen: 2%, e) nach externen Anzeigen, Aufträgen (Bürgerbeschwerden, Politik): 9%, f) im Rahmen allgemeiner Ordnungswidrigkeitenverfahren: 31%. Ferner umfasst die Durchführung von Verwaltungsverfahren, insbesondere Abschleppmaßnahmen (Ersatzvornahmen) 3%, die Ausbildung, Schulung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter 3%, die Wahrnehmung und Vorbereitung von Gerichtsterminen/Stellungnahmen 6% sowie die Wahrnehmung als allgemeiner Ansprechpartner 5%.“

Oha!! Sehr schön finde ich die „Wahrnehmung als allgemeiner Ansprechpartner“. Nach dem Knöllchen ne Runde plaudern.

Es gibt aber auch Tätigkeiten einer Politesse, die eine gründliche Fachkenntnis erfordern. Wenn auch nur zu 12%, so die beklagte Stadt. Das Arbeitsgericht sieht aber in allem einen einheitlichen Arbeitsvorgang „Streifengang“.

Dafür gibt es natürlich auch mehr Geld.

 

Allgemein Individualarbeitsrecht

Gut, diese Frage stelle ich mir immer wieder. Es gab wohl mehrere Gründe. Ich kann kein Blut sehen. Stimmt nicht. Ich hab mit Blut keine Probleme. Trinke es aber nicht. Wäre dem so, könnte ich Sonnenlicht nicht ertragen und hätte lange Eckzähne. Ich mag keine weiße Kleidung. Stimmt. Aber war nicht der Grund. Der Numerus Clausus… Lassen wir das. Zumindest weiß ich jetzt, dass ein berufserfahrener Arzt mit einem Durchschnittsgehalt von 89.000 EUR zu den Topverdienern in Deutschland gehört. Dies ergab eine Gehaltsumfrage der Jobbörse Stepstone, wie Die Welt in ihrer Onlineausgabe berichtet. Stepstone befragte im Internet rund 50.000 Fach- und Führungskräfte und kam u. a. zu dem Ergebnis, dass sich Studieren wieder (oder schon immer) lohnt. Mmmmhhh… Irgendwie hatte ich das anders in Erinnerung. Aber gut, ich habe auch keine 50.000 Personen befragt.
Wer Rechtswissenschaften studiert hat, verdient durchschnittlich 57.000 EUR im Jahr. Brutto natürlich. Gehälter werden immer in Brutto angegeben. Ein Umstand den nicht jeder berücksichtigt. Egal. Aber dennoch: 57.000 EUR ist doch ein ordentlicher Wert. Da kann der Jurist doch nicht klagen. Auch wenn er es oft tut. Trotzdem frage ich mich, wen die befragt haben. Auch diese Zahlen hatte ich anders in Erinnerung.
Wer Ingenieurswissenschaften studiert hat, verdient durchschnittlich 59.000 EUR im Jahr. An der unangefochtenen Spitze stehen aber diejenigen, die Medizin oder Zahnmedizin studiert haben und zwar mit einem Schnitt von 70.000 EUR im Jahr.

Der Numerus Clausus halt…

Allgemein Kuriositäten