Europäische Datenschutzgrundverordnung: Fluch oder Segen?

Europäische Datenschutzverordnung: Fluch oder Segen?Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt jetzt seit ca. fünf Jahren. Sie sollte für europaweit einheitliche, verständliche und praxisnahe Datenschutzregeln sorgen. Herausgekommen sind allerdings nationale und nach regionaler Aufsicht eigenständige Interpretationen. Das führt zu verbreiteter Rechtsunsicherheit in den Unternehmen.

Der Digitalverband Bitcom hat eine Umfrage dazu durchgeführt. Gut 600 deutsche Unternehmen ab 20 Beschäftigten wurden telefonisch befragt. Die Fragestellung lautete: „Haben Sie in Ihrem Unternehmen schon einmal Pläne für Innovationen in Zusammenhang mit der Nutzung von Daten wegen rechtlicher Vorgaben oder Unsicherheiten gestoppt?“

Ergebnis der Befragung

Die DSGVO hemme die deutsche Wirtschaft enorm in Bezug auf Innovationen sowie Wachstum und Wohlstand. Innovative datengetriebene Geschäftsmodelle würden in Deutschland im Keim erstickt, sagen 63 % der Befragten. 62 % gaben an, aus Angst gegen den Datenschutz zu verstoßen, die Daten nur zögerlich zu nutzen. Fast genauso viele mussten bereits Pläne für Innovationen aus datenschutzrechtlichen Gründen oder Bedenken stoppen.

Das führe dazu, dass viele Unternehmen auf die Entwicklung neuer Technologien und Dienste verzichten oder ihre Projekte ins Ausland verlagern. D.h. in Deutschland würden Chancen für Wachstum und Wohlstand verschenkt. Zum einen, weil zu oft auf Datennnutzung verzichtet werde und zum anderen die Angst vor Fehlern lähme. Besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen fehle es an praxisnaher Hilfestellung, um ihre Geschäftsideen datenkonform umsetzen zu können.

Laut Bitcom Präsident Achim Berg müssen wir in Deutschland Datenverarbeitung als Chance sehen und nicht nur als Risiko. Dafür sei es auch wichtig, dass die Datenschutzaufsichten stärker vereinheitlicht würden. Derzeit gebe es hierzulande 18 unabhängige Datenschutzaufsichten. Diese sollten sich laut Berg auch stärker an den realen Gefahren als an den theoretischen Risiken orientieren – insbesondere in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz. Weiterhin sollen sich die Aufsichtsbehörden nicht darauf beschränken, Verbote auszusprechen oder Bußgelder zu verhängen, sondern die Unternehmen bei der datenschutzkonformen Umsetzung unterstützen.

Mit Ihren vielfältigen Beteiligungsrechten als Betriebsrat versuchen Sie die Privatsphäre und die Rechte Ihrer Kolleg*innen bestmöglich zu schützen. Um so wichtiger ist es, dass Sie Ihr notwendiges Expertenwissen auf dem Laufenden halten.

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