Eine interessante Befragung von ZEIT ONLINE hat das Phänomen des „Blaumachens“ untersucht. 23.000 Leser wurden dazu befragt. Blaumachen ist verboten und verstößt gegen das Entgeltgesetz.
Das hielt aber 19 % der Befragten nicht ab, in den letzten 12 Monaten mindestens einen Tag gefehlt zu haben, ohne krank zu sein. Im Median waren dies drei Tage pro Jahr. Die Zahlen zeigen, dass der Anteil der Blaumacher am größten ist unter den Auszubildenden (42 %), Leiharbeitern (37 %) und Praktikanten (34 %). Je älter ein Angestellter ist, desto seltener „feiert“ er krank.
Interessant sind die Gründe, die benannt wurden. Diese lassen darauf schließen, dass es nicht daran liege, keine Lust zu haben oder faul zu sein. Es scheinen eher die schlechten Arbeitsbedingungen zu sein, die dahinterstecken. Viele Befragte sprechen von mangelnder Wertschätzung, Überstunden und Belastungen bis an die Schmerzgrenze. Da wird es quasi als Notwehr angesehen, sich eine kleine Auszeit zu nehmen, sozusagen als Schutz vor einem Burn-out.
Von den 81% der Arbeitnehmer, die angegeben haben, im vergangenen Jahr kein einziges Mal blaugemacht zu haben, begründen 46% ihre Entscheidung damit, dass sich das einfach nicht gehöre. Andere wiederum sagen, dass ihnen ihr Job Spaß mache oder rationale Gründe sie davon abhalten. Schließlich bleibe die Arbeit nur liegen und müsse am Ende doch selbst gemacht werden.
Vielleicht Anlass für Sie als Arbeitnehmervertreter, in Ihrem Betrieb etwas genauer hinzusehen. Sind die Fehltage überproportional hoch? Wenn ja, wie ist das Betriebsklima bei Ihnen, werden die Mitarbeiter wertgeschätzt und sind entsprechend motiviert? Sind (einzelne) Beschäftigte permanent überfordert? Wie gestaltet sich Ihre Arbeitszeitplanung? Sind die Arbeitsbedingungen grundsätzlich akzeptabel? Existieren zahlreiche befristete Verträge gekoppelt mit schlechter Bezahlung?
Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte und beugen Sie vor – zum Wohle der Arbeitnehmer und auch des Unternehmens.
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