Die Weihnachtszeit steht vor der Tür – und mit ihr die festliche Stimmung, gemeinschaftliche Feiern und betriebliche Weihnachtsfeste. Eine Gelegenheit, das Jahr in lockerer Runde ausklingen zu lassen. Doch genau in dieser entspannten Atmosphäre können schnell Grenzen verschwimmen und aus harmlosen Gesten ernste Probleme werden. Damit Respekt und Freude für alle gewahrt bleiben, spielt der Betriebsrat eine zentrale Rolle.
Sexuelle Belästigung – Wo hört der Spaß auf?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann viele Gesichter haben und beginnt oft subtil. Anzügliche Bemerkungen, zweideutige Witze oder unangebrachte Kommentare mögen harmlos erscheinen, können jedoch für die betroffene Person grenzüberschreitend und verletzend sein. Unerwünschter Körperkontakt wie ungefragtes Anfassen oder Umarmen gehört ebenso dazu wie das Teilen von unangemessenen Inhalten – etwa Bildern oder Nachrichten, die im Arbeitsumfeld nichts zu suchen haben. In schwerwiegenden Fällen kann es sogar zu direkten Übergriffen oder Forderungen sexueller Art kommen.
Entscheidend ist dabei stets die Perspektive der betroffenen Person: Wenn ein Verhalten als übergriffig empfunden wird, muss dies ernst genommen werden. Laut § 7 Abs. 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) stellt sexuelle Belästigung eine Verletzung der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers dar. Dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Dieser rechtliche Rahmen macht klar: Auch bei geselligen Anlässen wie einer Weihnachtsfeier gibt es keinen Freiraum für respektloses Verhalten. Die Aufgabe des Betriebsrats? Eine klare Linie ziehen und sicherstellen, dass Respekt das wichtigste „Geschenk“ des Abends bleibt.
Drei Wege, wie der Betriebsrat aktiv Schutz bietet
Als Interessenvertretung der Belegschaft ist der Betriebsrat prädestiniert, für ein respektvolles und sicheres Umfeld zu sorgen – auch bei betrieblichen Feiern. Hier sind drei wichtige Ansätze:
- Klare Regeln für die Feier aufstellen
Gemeinsam mit der Unternehmensleitung kann der Betriebsrat Verhaltensrichtlinien für Weihnachtsfeiern formulieren. Diese können in Einladungen oder Ansprachen klar kommuniziert werden. Eine Botschaft wie „Feiern ja, Grenzen überschreiten nein“ unterstreicht die Bedeutung von Respekt.
- Bewusstsein schaffen
Eine kurze Infokampagne vor der Weihnachtszeit oder ein einfacher Hinweis in der Einladung à la „Feiern mit Respekt“ reichen oft aus, um das Bewusstsein für angemessenes Verhalten zu schärfen. Das zeigt: Das Thema wird ernst genommen, ohne die Stimmung zu trüben.
- Ansprechbarkeit signalisieren
Der Betriebsrat sollte als Ansprechpartner für alle Beteiligten sichtbar sein – sei es durch persönliche Ansprache oder Präsenz bei der Feier. Das schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass Betroffene wissen, an wen sie sich wenden können.
Unterstützung im Ernstfall
Wenn trotz aller Präventionsmaßnahmen Vorfälle geschehen, ist schnelles und kompetentes Handeln gefragt. Der Betriebsrat sollte:
- Betroffenen signalisieren, dass sie ernst genommen werden,
- Beratungsgespräche anbieten,
- Unterstützung bei Ermittlungsverfahren leisten und
- den Kontakt zu externen Beratungsstellen ermöglichen.
Wer als Betriebsrat noch besser vorbereitet sein möchte, dem sei das Seminar „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Was der Betriebsrat zum Schutz der Mitarbeiter tun kann“ empfohlen.
In diesem Seminar erfahren Sie:
- Wie Prävention gelingt
- Welche rechtlichen Grundlagen wichtig sind
- Wie Sie Betroffene sensibel und effektiv unterstützen können
Denn Respekt ist das schönste Geschenk, das Sie sich und anderen machen können!
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