Anlässlich der Betriebsratswahlen 2018 hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine Befragung veranlasst (04-08/2018), an der 1.140 deutsche Unternehmen teilgenommen haben. Die Ergebnisse haben wir kurz für Sie zusammengefasst.
Auch hier zeige sich einmal mehr das Geschlechtergefälle. In deutschen Betriebsräten seien leider nur 26 % Frauen vertreten. Das entspreche auch ungefähr dem Anteil der weiblichen Wahlberechtigten. In ca. 20 % der Unternehmen sei das weibliche Geschlecht absolut unterrepräsentiert und bei nur 18 % der Unternehmen habe eine Frau den Betriebsratsvorsitz inne.
In verschiedenen Branchen seien deutliche Unterschiede zu finden. Sind Dienstleistungsunternehmen mit einer Frauenquote von 38 % vielfältiger aufgestellt, sind dies im produzierenden Gewerbe nur gut 23 %. Auffällig ist, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Betriebsratsvorsitzende steige, je stärker das weibliche Geschlecht in einem Unternehmen vertreten sei. Sie erhöhe sich auch, wenn es viele Akademiker in der Belegschaft gebe.
Den Grund für diese Geschlechtergefälle sehen die Autoren der Studie darin, dass sich meistens nicht viele Kandidatinnen für diese sehr zeitaufwendigen Posten finden. Das gleiche Phänomen spiegele sich auch in Führungspositionen wider. Dafür bewerben sich Frauen seltener als Männer.
Leider waren Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils nicht Gegenstand der Studie.
Weiterhin bescheinigte die Befragung den Betriebsräten einen starken Rückhalt unter den Arbeitnehmern. Das zeige die Wahlbeteiligung 2018. Drei Viertel der wahlberechtigten Beschäftigten beteiligten sich auch tatsächlich an der Wahl.
Die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter sei gewerkschaftlich organisiert. Der Betriebsratsvorsitz werde größtenteils von Gewerkschaftsmitgliedern eingenommen. Die Befragung habe gezeigt, dass gewerkschaftlich stark verankerte Betriebsräte erheblich seltener auf vollumfängliche Freistellungen verzichten.
Das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Betriebspartnern sei häufig stabil. Das zeige sich daran, dass die Anzahl der vollumfänglichen Freistellungen von den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes nach oben und unten abweiche.
Zur Studie
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