Der Sommer steht vor der Tür und der ein oder andere plant seinen wohlverdienten Urlaub. Da kommt der warme Geldsegen vom Arbeitgeber kurz vorher gerade recht: Einige Arbeitnehmer bekommen Urlaubsgeld ausbezahlt. Viele müssen ihre Urlaubskasse jedoch mittlerweile selbst füllen. Mehr und mehr Arbeitgeber zahlen kein Urlaubsgeld mehr.
Eine Umfrage im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung (durchgeführt über das Internet-Portal www.lohnspiegel de) hat untersucht, wie verbreitet die Zahlung des Urlaubsgeldes in deutschen Unternehmen ist. In einer Online-Befragung wurden die Angaben von 123.000 Beschäftigten ermittelt.
Insgesamt haben 47 % der befragten Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsgeld. Wobei es keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld gibt. Dieses ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, es sei denn, die Ansprüche sind in Tarifverträgen festgeschrieben. Arbeitnehmer in tarifgebundenen Unternehmen stehen deutlich besser da. 69 % von ihnen erhalten Urlaubsgeld, bei den Beschäftigten ohne Tarifvertrag sind es nur 36 %. Sie seien also doppelt benachteiligt, da in der Regel auch das Gehalt niedriger ausfalle, als in Betrieben mit Tarifbindung.
Auch die Betriebsgröße, die Lage der Unternehmen und das Geschlecht der Beschäftigten scheinen Einfluss auf die Urlaubsgeldzahlungen zu haben. Bei 41 % der Frauen und 50 % der Männer werde die Urlaubskasse durch den Arbeitgeber aufgebessert. Und je größer das Unternehmen, umso größer die Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten. In Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bekommen es 61 % der Arbeitnehmer, bei weniger als 100 Mitarbeitern, erhalten im Schnitt nur 37 % die Zahlung.
Bekommen in den ostdeutschen Bundesländern nur 35 % Urlaubsgeld, seien es in den Westdeutschland 49 % der Befragten. Unterschiede existieren auch bei den Branchen. In Chemo- und Metallberufen profitieren 66 % vom Urlaubsgeld, bei privaten Dienstleistern und Medienschaffenden knapp 30 %. Benachteiligt seien Mitarbeiter von Callcentern: nur 26 % erhalten dort diese Zahlung.
In einigen Unternehmen sei es mittlerweile auch üblich, am Jahresende eine Sonderzahlung zu leisten und stattdessen auf das Urlaubsgeld zu verzichten. Das betreffe den öffentlichen Dienst und auch viele Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitsbereich. In dieser Branche erhalte nur etwa jeder Dritte Urlaubsgeld, da sich ihre Arbeitsbedingungen am öffentlichen Dienst orientieren.
Die Frage nach einer gerechten Entgeltgestaltung und der Flexibilisierung von Arbeitszeit und Entlohnung, sind zentrale Themen für jeden Betriebsrat. Sie haben durchaus Möglichkeiten Einfluss darauf auszuüben. Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte und die sich daraus ergebenen Handlungsmöglichkeiten.
Schreib als Erster einen Kommentar