Autor: <span>Patrick Brauner</span>

stretch-70382_1280Das neue Mantra in der Arbeitswelt heißt: Alles muss flexibel werden.  Zu der örtlichen Flexibilität, kommt die Flexibilität im Hinblick auf Arbeitszeiten und Urlaub. Betriebsräte sehen sich zunehmend mit Konzepten wie Vertrauensarbeitszeit und fließenden Grenzen zwischen Privatleben und Beruf konfrontiert.

Urlaub machen solange man möchte oder die Arbeitszeiten selber bestimmen. Nicht mehr die Anwesenheit steht im Mittelpunkt, sondern das Arbeitsergebnis. Was sich zunächst genial anhört und neugewonnene Freiheit bedeutet, kann sich genau in die andere Richtung entwickeln. Es stellt sich die Frage, ob der Mitarbeiter damit glücklich wird, oder ob die Flexibilisierung vor allem einen Effekt hat: Mehr Leistung aus jedem Einzelnen herauszukitzeln. Letztendliche Konsequenz ist dann nicht der Gewinn, sondern der Verlust von Freiheit und Selbstbestimmung. Denn mehrere Studien zeigen inzwischen, dass vielleicht flexibler, aber dafür auch sehr viel mehr gearbeitet wird.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine funktionierende Vertrauensarbeitszeit, die Vorteile für beide Parteien bringt, sind zwei Dinge. Erstens eine schon bestehende Vertrauenskultur im Unternehmen und zudem genau definierte Arbeitsziele sowie messbare und beurteilbare Kriterien wann das Arbeitskontingent erbracht ist.

Die zweite Anforderung ist allerdings nicht einfach zu erfüllen. Wie misst man die Leistung eines Mitarbeiters überhaupt und wie definiert man adäquate Ziele?  Ich würde mal behaupten in einigen Bereichen ist das mit Hilfe von Kennzahlen sehr gut möglich, bei anderen Tätigkeiten ist es vielfach schwierig bis unmöglich. Das Paradoxe ist übrigens, dass einige Systeme, die eingesetzt werden um Zielerreichungen und zu messen, von der Voraussetzung ausgehen, dass definierte Ziele höchstens zu 70 – 80 % erreicht werden dürfen. So z.B. die beliebte OKR-Methode, die unter anderem bei Unternehmen wie Google oder Intel im Einsatz ist. Die Schlussfolgerung bei 100% Zielerfüllung wäre, dass die Ziele zu tief angesetzt wurden. Der Mitarbeiter hätte mehr erreichen können. Wenn man diese Logik zu Ende denkt, dann dürfte der Mitarbeiter eigentlich keinen Feierabend mehr haben, weil er oder sie die Ziele nie erreichen darf.

In vielen Unternehmen werden Zieldefinitionen aber unbewusst, oder bewusst, schwammig gehalten. Man sagt dann einfach nur: Der Arbeitnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass alles läuft und er seine Arbeit schafft. Eine wirkliche Eigenverantwortung ist aber gar nicht möglich, da ich als Arbeitnehmer zwar totale Verantwortung übernehmen soll, aber die Rahmenbedingungen meiner Arbeit nicht selber bestimmen kann.

Wenn man Überstunden leistet, was eigentlich konzeptionell gar nicht möglich ist, werden diese nicht mehr vergütet oder registriert, sondern man kann demnächst dafür irgendwann früher gehen. Und wenn man die Arbeit im Büro tagsüber nicht schafft, arbeitet man einfach Abends von Zuhause aus weiter. Die Idee dahinter ist, dass sich alles irgendwann schon wieder wundersam ausgleicht. Hauptsache das Arbeitsergebnis stimmt.

Wer so denkt, verkennt aber die Dynamiken die hinter dem System stecken. Auf der einen Seite den sozialen Druck innerhalb der Belegschaft (Ah, der geht schon wieder und macht Feierabend/ Irgendwie arbeitet der immer weniger als ich) auf der anderen Seite die Erwartungen des Arbeitgebers (Das können sie doch auch noch schnell erledigen/ Ist wirklich alles schon fertig?). Außerdem setzen sich Arbeitnehmer selbst unter ständigen Druck. (Hätte ich das nicht noch besser machen können?/ Kann ich jetzt wirklich schon gehen?)  Das die Grenze von Beruf und Privatleben verwischt, kommt als Faktor nach hinzu. Richtig abschalten kann man nicht mehr. Für Arbeitnehmer die in Teilzeit arbeiten, sind diese Faktoren häufig noch gravierender.

Wie sieht es mit der Rolle des  Betriebsrats in dieser schönen neuen Arbeitswelt aus? Im Bereich der Mitbestimmung bei Arbeitszeiten wird seine Bedeutung abnehmen oder sogar irgendwann verschwinden. Denn die alte Formel, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Arbeitszeit zur Verfügung stellt und dafür ein Entgelt erhält, wird aufgelöst. Arbeitszeit ist jetzt sozusagen eine Flatrate. Umso wichtiger ist es, sich als Betriebsrat diese Trends bewusst zu machen und Vor- und Nachteile genau abzuwägen.

Meckern kann man immer, aber wie sieht denn die Alternative aus? Viel sinnvoller sind flexible, aber im Voraus fixierte Arbeitszeiten. Das gibt Spielraum für die jeweiligen Lebensumstände, aber auch Kontrolle und Verlässlichkeit für beide Seiten. Denn der Witz an der Sache: Die Planbarkeit aller privaten Dinge ist im klassischen Arbeitszeitenmodel oftmals besser durchführbar als in einem nebulösen Zustand irgendwo zwischen Privatleben, E-Mail checken und nächstem Meeting.

Ein aktuelles Urteil zu dem Themenkomplex finden Sie hier:

http://www.humanresourcesmanager.de/ressorts/artikel/arbeitszeitkonto-und-abgeltungsklage-auch-bei-vertrauensarbeitszeit-moeglich

Die Themen Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit sind Teil unseres Symposiums „Spannungsfeld Arbeitszeit“:

www.poko.de/Betriebsrat/Seminare/Schwerpunkte-der-Betriebsratsarbeit/Arbeitszeit-und-Entlohnung/8826-Symposium-Spannungsfeld-Arbeitszeit

Recht für Betriebsräte

frog-1161672_640Der FC Bayern München durfte in den letzten Wochen ganze zwei Mal zu einem Auswärtsspiel in Oberhausen antreten. Die Gegner waren in beiden Fällen allerdings nicht Spieler von Rot-Weiß Oberhausen, sondern Mitarbeiter des örtlichen Fan-Shops. Austragungsort war das Arbeitsgericht Oberhausen und zu beiden Fällen gibt es inzwischen auch den Endstand.

Im ersten Fall geht es um den Videobeweis. In der Bundesliga gibt es den noch nicht. Im Fan-Shop in Oberhausen macht der FC-Bayern allerdings bereits ausgiebig Gebrauch davon. Einer Mitarbeiterin wurde das zu viel. Ihre Beschwerde bezog sich auf die Überwachung des Sozialbereichs der Mitarbeiter mit Kameras. Sie verlangte den Abbau der Kameras, die Löschung sämtlicher gespeicherter Daten, sowie Schadensersatz. Insgesamt ist der Fan-Shop mit elf Kameras ausgestattet. Neun Kameras im Verkaufsbereich und zwei Kameras im Pausenraum der Belegschaft, der anscheinend auch zu Umkleidezwecken genutzt wird. Das Pikante daran: Die Bilder werden direkt nach München geschickt und die Mitarbeiter vor Ort haben keinen Zugriff auf die aufgenommen Bilder. Das Arbeitsgericht gab dem Verein Recht. Der überwachte Raum wird allenfalls als Lager mit Sozialbereich genutzt und nicht als reiner Sozialraum. Das Interesse des Arbeitgebers an der Diebstahlsaufklärung wird höher bewertet, als eine mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzung. Wenn man dieser Argumentation folgt, also kein Foul und 1:0 für den FC Bayern.

Der zweite Fall betrifft den Fan-Shop Leiter, der nach einigen internen Problemen nach der Eröffnung des Shops im letzten Jahr vorschlug einen Betriebsrat zu gründen. Dies bekundete er sogar in einem persönlichen Brief an Uli Hoeneß und an die Geschäftsführung in München. Die Tatsache, dass Uli Hoeneß, in seiner Funktion als Unternehmer, in der Vergangenheit nicht unbedingt ein Fan von betrieblicher Mitbestimmung gewesen ist, hat der Mitarbeiter wahrscheinlich einfach verdrängt. Pech gehabt. Die Quittung folgte relativ zügig. Der Mitarbeiter sah die rote Karte und durfte das Spielfeld mit einem Kündigungsschreiben in der Hand verlassen. Als Gründe wurden u.a. Unregelmäßigkeiten während der Inventur genannt. Man hat sich inzwischen auf ein Unentschieden geeinigt. Oder um es im Arbeitsrechtsvokabular zu sagen: Es gab einen Vergleich zwischen den Parteien.

Allgemein

fear-981384_1280Wenn man eine aktuelle Studie der Hans-Böckler Stiftung betrachtet, können angehende Manager und Unternehmenslenker mit den Begriffen Betriebsrat, Mitbestimmung und kollektives Arbeitsrecht wenig anfangen. Im Lehrplan eines BWL-Studiums werden diese Themen häufig schlicht komplett ausgeblendet. Einige Lehrpläne und Dozenten sehen Betriebsräte gar als Übel, mit dem man sich notgedrungen arrangieren muss. Konsequenterweise gibt es bei jungen und hippen Unternehmen dann keinen Betriebsrat, sondern einen Feel-Good Manager, der sich um das Wohl der Belegschaft kümmern soll. Das hört sich viel besser an als Betriebsrat und bedeutet weniger Pflichten für den Arbeitgeber.

Ich habe mich gefragt, warum eigentlich ein Thema wie Mitbestimmung im BWL-Studium behandelt werden sollte? Wenn man das demokratische Element einer Arbeitnehmermitbestimmung ausblendet, bleibt die Kosten-Nutzen Rechnung. Versuchen wir also einmal das Thema ökonomisch aufzurollen. Oder um es betriebswirtschaftlicher zu formulieren: Welchen Nutzen könnte ich als Arbeitgeber, oder als betriebswirtschaftlich denkender Mensch, von einem Betriebsrat haben?

Wenn man einigen rein betriebswirtschaftlichen Argumentationen folgt, kommt irgendwann der Einwand, der Betriebsrat sei ein Störfaktor in der betrieblichen Wertschöpfungskette, der hauptsächlich dafür sorgt, dass die auf Effizienz und Produktivität ausgelegte Unternehmensmaschinerie mit pedantischen Forderungen nach Arbeitnehmerrechten gestört wird. Warum eigentlich? In letzter Konsequenz muss man doch feststellen, dass der Betriebsrat genauso am unternehmerischen Erfolg beteiligt ist, wie jeder andere Teil des Betriebs. Nur dazu muss man erst einmal die ursächlichen Zusammenhänge zwischen Mitbestimmung und Unternehmenserfolg verstehen und überhaupt wissen, wie ein Betriebsrat arbeitet.

Mehrere Untersuchungen haben gezeigt, dass Unternehmen mit Betriebsrat erfolgreicher sind als Unternehmen ohne. Jetzt könnte man vielleicht einwenden, dass dies Untersuchungen und Studien von gewerkschaftsnahen Einrichtungen wie z.B. der Hans-Böckler Stiftung sind, die tendenziell die positiven Aspekte der betrieblichen Mitbestimmung betonen. Und wie genau wird das überhaupt gemessen und wie kann man einen objektiven Vergleich herstellen? Gute Fragen. Einen vielleicht auf den ersten Blick nicht einfach messbaren, aber sehr wohl psychologisch wichtigen Faktor sollte man aber auf keinen Fall aus dem Auge verlieren: Eine funktionierende Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeziehung, die auf Respekt und dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit aufbaut, ist maßgeblich für den Betriebsfrieden und eine positive Stimmung in der Belegschaft.

Damit sind wir schnell beim Thema Produktivität und in einer klassischen Win-Win Situation, um in der Sprache der Ökonomen zu bleiben. Zufriedene Mitarbeiter sind einfach produktiver und spätestens an diesem Punkt sollte das Thema auch für jeden BWL-Studenten spannend werden und es kann sich regelrecht ökonomisch bezahlt machen, wenn man frühzeitig erfährt, was Betriebsräte bewegt und antreibt. Und über die grundlegenden demokratischen Prinzipien, die in vielen deutschen Unternehmen selbstverständlich gelebt werden, lernt man dann nebenbei auch noch etwas.

Mehr zum Thema Konstruktive Zusammenarbeit können Sie übrigens hier lesen.

Recht für Betriebsräte