Homeoffice weiterhin begehrt

Die Pflicht zur Telearbeit, die im Rahmen der Pandemie eingeführt wurde, existiert zwar nicht mehr, aber dennoch nutzen deutsche Arbeitnehmer*innen weiterhin gerne das Homeoffice. Laut ifo-Institut arbeiteten im April diesen Jahres 24 % der Beschäftigten lieber im Homeoffice als im Unternehmen. Waren es im Februar 24,7 %, liegt die Quote aber nach wie vor auf einem hohen Niveau – deutlich höher als vor Corona.

2019 arbeiteten nur 10 % der Arbeitnehmenden von zu Hause aus. Allerdings hängt das Ausmaß deutlich von der Branche ab. Besonders häufig arbeiten Computerdienstleister und Unternehmensberater*innen mit 70 % im Homeoffice. In der Werbung und in der Marktforschung stieg der Anteil im Vergleich zu 2019 um das Dreifache auf 57,2 %. Auch in der Pharmaindustrie stieg zuletzt der Anteil der Telearbeitenden von 21,6 auf 32,8 %. Wohingegen er bei Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen von gut 47 auf 40 % sank.

Viele Tätigkeiten sind aber grundsätzlich im Homeoffice kaum möglich. In diesen Bereichen gebe es nur marginale Veränderungen im Vergleich zu 2019. Z.B. in der Gastronomie, wo der Anteil nach wie vor bei nur 1,6 % liege. In der Beherbergung stieg er unwesentlich von 0,6 auf 0,9 %.

Obwohl die Unternehmen mittlerweile nicht mehr verpflichtet sind ihren Mitarbeitenden Homeoffice anzubieten, wolle Umfragen zufolge jede/r sechste Beschäftigte nicht zurück an den Arbeitsplatz im Betrieb kommen. D.h. hier sind die Unternehmen gefragt, rechtssichere Regelungen für die Beschäftigten zu finden. Als Betriebsrat haben Sie dabei vielfältige Mitbestimmungsrechte.

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