Schlagwort: <span>Kameraüberwachung</span>

frog-1161672_640Der FC Bayern München durfte in den letzten Wochen ganze zwei Mal zu einem Auswärtsspiel in Oberhausen antreten. Die Gegner waren in beiden Fällen allerdings nicht Spieler von Rot-Weiß Oberhausen, sondern Mitarbeiter des örtlichen Fan-Shops. Austragungsort war das Arbeitsgericht Oberhausen und zu beiden Fällen gibt es inzwischen auch den Endstand.

Im ersten Fall geht es um den Videobeweis. In der Bundesliga gibt es den noch nicht. Im Fan-Shop in Oberhausen macht der FC-Bayern allerdings bereits ausgiebig Gebrauch davon. Einer Mitarbeiterin wurde das zu viel. Ihre Beschwerde bezog sich auf die Überwachung des Sozialbereichs der Mitarbeiter mit Kameras. Sie verlangte den Abbau der Kameras, die Löschung sämtlicher gespeicherter Daten, sowie Schadensersatz. Insgesamt ist der Fan-Shop mit elf Kameras ausgestattet. Neun Kameras im Verkaufsbereich und zwei Kameras im Pausenraum der Belegschaft, der anscheinend auch zu Umkleidezwecken genutzt wird. Das Pikante daran: Die Bilder werden direkt nach München geschickt und die Mitarbeiter vor Ort haben keinen Zugriff auf die aufgenommen Bilder. Das Arbeitsgericht gab dem Verein Recht. Der überwachte Raum wird allenfalls als Lager mit Sozialbereich genutzt und nicht als reiner Sozialraum. Das Interesse des Arbeitgebers an der Diebstahlsaufklärung wird höher bewertet, als eine mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzung. Wenn man dieser Argumentation folgt, also kein Foul und 1:0 für den FC Bayern.

Der zweite Fall betrifft den Fan-Shop Leiter, der nach einigen internen Problemen nach der Eröffnung des Shops im letzten Jahr vorschlug einen Betriebsrat zu gründen. Dies bekundete er sogar in einem persönlichen Brief an Uli Hoeneß und an die Geschäftsführung in München. Die Tatsache, dass Uli Hoeneß, in seiner Funktion als Unternehmer, in der Vergangenheit nicht unbedingt ein Fan von betrieblicher Mitbestimmung gewesen ist, hat der Mitarbeiter wahrscheinlich einfach verdrängt. Pech gehabt. Die Quittung folgte relativ zügig. Der Mitarbeiter sah die rote Karte und durfte das Spielfeld mit einem Kündigungsschreiben in der Hand verlassen. Als Gründe wurden u.a. Unregelmäßigkeiten während der Inventur genannt. Man hat sich inzwischen auf ein Unentschieden geeinigt. Oder um es im Arbeitsrechtsvokabular zu sagen: Es gab einen Vergleich zwischen den Parteien.

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