Umfrage: Arbeitszeiterfassung in mittelständischen Unternehmen

Umfrage: Arbeitszeiterfassung in mittelständischen UnternehmenIm September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass für Unternehmen eine Pflicht zur Zeiterfassung besteht. Vorausgegangen war ein Urteil des EuGH aus Mai 2019, das die Arbeitgeber verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten ab der nullten Stunde systematisch zu erfassen.

Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bis zu dem Zeitpunkt nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Die BAG-Entscheidung ermöglicht zwar weiterhin eine flexible Arbeitsweise auf Vertrauensbasis. Allerdings müssen Zeiten ab sofort auch bei Vertrauensarbeitszeit und mobilem Arbeiten erfasst werden. Wie die Zeiten erfasst werden ist nicht vorgeschrieben. Angefangen von der elektronischen bis zur handschriftlichen Erfassung ist alles möglich. Das BAG-Urteil soll für mehr Arbeitsschutz sorgen und ausufernde Arbeitszeiten eindämmen.

In der Praxis wird die Umsetzung sehr unterschiedlich gehandhabt. Arlington Research hat im Januar 2023 eine repräsentative Umfrage zum Thema Arbeitszeiterfassung durchgeführt. Dazu wurden 1.000 Beschäftigte aus dem deutschen Mittelstand befragt. Im Großen und Ganzen sehen diese die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung eher positiv.

Wie erfolgt die Arbeitszeiterfassung?

Fast 90 % der Befragten dokumentieren ihre Arbeitszeit bereits. Die meisten allerdings eher altmodisch auf Papier (25 %). Danach folgt die Stechuhr mit 24 %, gefolgt von 12 %, die Excel-Tabellen nutzen. Über ein zentrales digitales Zeiterfassungssystem verfügen 18 %, via Internet Browser erfassen 16 % die Arbeitszeit. 11 % nutzen eine App.

In den Unternehmen wird mehr und mehr Hybrid oder Remote-Arbeit gelebt, was viele Zeiterfassungssysteme vor Probleme stellt. Daher verwundert es nicht, dass 38 % der Befragten angaben, dass das jetzige System zur Zeiterfassung dahingehend verbessert werden müsse.

Was wird dokumentiert?
  • Dienstbeginn und -ende (56 %)
  • Mittagspause (30 %)
  • Ausgeübte Tätigkeit (21 %)
  • Projektangabe und Arbeitsort (18 %)
  • Kleinere Pausen wie z. B. zum Rauchen, Toilettengang, Kaffee holen (12 %)

13 % der Befragten sind sogar der Meinung, dass die Fahrt zum Arbeitsplatz als Arbeitszeit erfasst werden sollte. Raucherzeiten als Pausen zu erfassen, befürworten 45 %. Wohingegen 21 % mit Kündigung drohen, wenn die Raucherpausen dokumentiert werden müssten. Die Zeiterfassung dieser kleinen Pausen berge ohnehin ein großes Schummelpotenzial.

Akzeptanz bei den Beschäftigten

Welche Zeiten dokumentiert werden müssen, ist also von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Was erfassungspflichtig ist oder nicht solle klar kommuniziert werden. Nachvollziehbarkeit erhöhe auf jeden Fall die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden.

Für mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden ist die Erfassungspflicht von Vorteil sowohl für die Arbeitgeber (56 %) als auch für die Beschäftigten (54 %). Dass die eigenen Überstunden transparent werden, befürworten 69 % der Befragten. Allerdings befürchten 34 % zum gläsernen Mitarbeitenden zu werden.

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