Anspruch auf Schmerzensgeld
…den bestraft die Seminarleitung. Nein, natürlich nicht.
Was aber passiert, wenn man zu spät wieder ins Hotel kommt, mussten zwei Gäste erfahren, die versehentlich von der Reinigungskraft für Einbrecher gehalten wurden. Diese verletzte die beiden Hotelgäste mit dem Küchenmesser schwer. Das OLG Hamm entschied, dass der Arbeitgeber für ein Fehlverhalten seiner Beschäftigten gegenüber haftbar sein kann und verurteilte den Hotelinhaber zur Zahlung von Schmerzensgeld.
Daher der Hinweis an alle Referenten und Seminarteilnehmer pünktlich wieder im Hotel zu sein.
Sonst kommt die Seminarleitung… 🙂
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