…Recht von A bis Z eingefügt.
Kategorie: <span>Individualarbeitsrecht</span>
Urlaub an gesetzlichen Feiertagen
BAG vom 15.01.2013 Az. 9 AZR 430/11
Der Urlaubsanspruch kann auch durch Freistellung an gesetzlichen Feiertagen erfüllt werden. Diese zunächst etwas seltsam anmutende Konstellation wurde jetzt so vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer an diesen Tagen dienstplanmäßig zur Arbeitet verpflichtet gewesen wäre.
Beschäftigtendatenschutzgesetz
… wird endlich gut. So hoffen wir zumindest. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern und es wird getwittert und gebloggt, als gäbe es kein morgen mehr. Das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz soll nun Ende Januar verabschiedet werden. Man glaubt es kaum. Doch sicher können wir erst sein, wenn es denn tatsächlich vorliegt. Bis dahin üben wir uns in Geduld und harren der Dinge die da kommen mögen.
Klagefrist – Nichteinhaltung führt trotz Verhandlungen über die Weiterbeschäftigung zur „Verfristung“
Was ist die wohl wichtigste Vorschrift im gesamten Arbeitsrecht? Keine Ahnung? Na, dann will ich sie euch nennen. Es ist § 4 KschG. Warum? Das ist ganz einfach zu beantworten. In § 4 KschG ist geregelt, dass ein Arbeitnehmer, wenn er geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist -sich also gegen die Kündigung „verteidigen“ will- innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben muss, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Versäumt er diese Frist, dann war es das in der Regel. Es gibt noch § 5 KschG. Aber über den wollen wir an dieser Stelle noch nicht reden. Eine Kündigung kann noch so angreifbar sein, versäume ich die drei Wochenfrist, ist das Arbeitsverhältnis beendet.
„Verzicht auf Überstunden bei einem Bußgeld von 250.000 EUR und einer Gewinnabschöpfung von 5 Millionen EUR.“
Interview mit Prof. Dr. Peter Schüren von der Uni Münster zum Thema illegale Arbeitsverträge.
AGG und die Benachteiligung von religionslosen Bewerbern
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben manchmal Sonderrechte. Dies gilt auch für Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft. Das AGG wird für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eingeschränkt, so dass diese die Religionszugehörigkeit als Grundlage einer unterschiedlichen Behandlung ihrer Mitarbeiter machen dürfen. Diese Erfahrung musste auch ein Intensivpfleger machen, der sich bei einem Krankenhaus in Trägerschaft der katholischen Kirche bewarb. Trotz objektiver Eignung für die ausgeschriebene Stelle, wurde seine Bewerbung zurückgewiesen.
Mitbestimmung des Schwerbehindertenvertreters?
Besteht bei der fristlosen Kündigung eines Schwerbehinderten ein Mitbestimmungsrecht der zuständigen Vertrauensperson? Dieser Ansicht war zumindest ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter der zu 70 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert war. Er wurde fristlos gekündigt, weil er ein Personalgespräch ohne Zustimmung seines Gesprächspartners aufzeichnete.
„Der Arbeitgeber bestimmt, welche Tätigkeiten seine Angestellten ausüben sollen.
Deshalb kann ein Chef von Reinigungskräften auch dann noch Putzarbeiten von
ihnen verlangen, wenn er sie zu Mitverantwortlichen befördert hat.“
Auskunftspflicht des Arbeitgebers bei Vertragsverhandlungen
Als Arbeitnehmer muss ich im Vorstellungsgespräch manchmal doch so einiges von mir preisgeben. Je nach begehrtem Arbeitsplatz muss ich so manches kleine Geheimnis offenbaren. Sei es nur die ein oder andere kleine Vorstrafe oder das ein oder andere kleine Gebrechen. Immer muss ich die Wahrheit sagen, sonst kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis später anfechten. Doch wie sieht es eigentlich mit den Arbeitgebern aus? Was müssen die über sich erzählen. Müssen sie gegebenenfalls offenlegen, dass sie gar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind oder in einer Abteilung derzeit Kurzarbeit leisten?
Vor vielen vielen Jahren hat mal jemand gesagt, dass das Internet nur etwas für Freunde des anatomischen Anschauungsmaterials ist. Das war in den Anfangszeiten des Internets. Dies stimmt heute sicherlich nicht mehr. Dennoch ist die Versuchung groß, sich auch mal die Arbeitszeit ein wenig zu „versüßen“. Dies dachte sich auch ein Abteilungsleiter, als er etwa einen Monat lang von seinem Arbeitsplatz aus Pornoseiten besuchte.
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