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Auskunftspflicht des Arbeitgebers bei Vertragsverhandlungen

Als Arbeitnehmer muss ich im Vorstellungsgespräch manchmal doch so einiges von mir preisgeben. Je nach begehrtem Arbeitsplatz muss ich so manches kleine Geheimnis offenbaren. Sei es nur die ein oder andere kleine Vorstrafe oder das ein oder andere kleine Gebrechen. Immer muss ich die Wahrheit sagen, sonst kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis später anfechten. Doch wie sieht es eigentlich mit den Arbeitgebern aus? Was müssen die über sich erzählen. Müssen sie gegebenenfalls offenlegen, dass sie gar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind oder in einer Abteilung derzeit Kurzarbeit leisten?

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte