Stellt der Sturz einer schlafenden Kellnerin einen Arbeitsunfall dar?
So schnell kann es gehen: Während viele Jecken gestern noch die Kneipen unsicher gemacht haben, schlafen am heutigen Aschermittwoch bestimmt einige ihren Rausch aus. Viele Kellner freuen sich wahrscheinlich nach dem starken Andrang der letzten Tage auf ein paar ruhige Abende. Schließlich ist das Gastronomiegewerbe alles andere als leicht.
Das zeigt auch unser erster Fall: Die Klägerin, eine Kellnerin, hatte einen langen Arbeitstag hinter sich: Ihr Arbeitsbeginn war bereits um 10.00 Uhr morgens und erst um 0.30 Uhr nachts verließ der letzte Gast die Kneipe. Im Anschluss daran spülte sie die Gläser und säuberte die Theke, bevor sie sich auf eine Bank setzte, um die Abrechnung zu machen. Was darauf passierte ist unklar. In ihrem Unfallbericht gab die Kellnerin an, dass sie übermüdet von ihrer Sitzgelegenheit gefallen und dabei mit dem Kopf auf einer Thekenstange aufgeprallt sei.
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