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Der Pudel und die Friseurin – ArbG Bochum Urteil v. 06.02.2013 Az. 5 Ca 2180/12

Ich weiß einfach nicht, was man dieser Frau vorgeworfen hat. Doch zur Sache. Nachdem die Friseurin die Haare einer Kundin pink färbte, machte sie sich anschließend auf Wunsch der Kundin auch über den Pudel her und färbte seinen Schwanz ebenfalls pink. Die Chefin kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Pfui, wie kann man nur. 🙂 Schließlich hat die Friseurin doch nur auf Wunsch der Kundin gehandelt. Das ArbG Bochum hatte für unsere Friseurin aber auch kein echtes Verständnis. Diese gab sich vor Gericht kleinlaut, was ihr aber auch nicht mehr half. Zumindest wurde die fristlose Kündigung wenigstens noch in eine ordentliche Kündigung umgewandelt. Zumindest ein kleiner Trost. Den Pudel hätte ich gerne mal gesehen. Bestimmt ein echter Punkpudel. Trotz aufwendiger Recherchen im Internet habe ich keinen Pudel mi einem pinken Schwanz gefunden. Vielleicht hätte ich an anderer Stelle suchen sollen… 😉

 

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Anspruch auf Schmerzensgeld

…den bestraft die Seminarleitung. Nein, natürlich nicht.
Was aber passiert, wenn man zu spät wieder ins Hotel kommt, mussten zwei Gäste erfahren, die versehentlich von der Reinigungskraft für Einbrecher gehalten wurden. Diese verletzte die beiden Hotelgäste mit dem Küchenmesser schwer. Das OLG Hamm entschied, dass der Arbeitgeber für ein Fehlverhalten seiner Beschäftigten gegenüber haftbar sein kann und verurteilte den Hotelinhaber zur Zahlung von Schmerzensgeld.
Daher der Hinweis an alle Referenten und Seminarteilnehmer pünktlich wieder im Hotel zu sein.
Sonst kommt die Seminarleitung… 🙂

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AGG – Fundstück der Woche

Das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) als Geheimwaffe aller Unterdrückten. Quasi der Robin Hood des Gesetzes. Doch manchmal geht so etwas aus wie Don Quijotes Kampf gegen die Windmühlen. Diese Erfahrungen musste auch eine Betriebsratsvorsitzende machen, nachdem ihre Arbeitgeberin mit Zustimmung des Betriebsrats mehrere außerordentliche Kündigungen gegen sie aussprach und mehrere Betriebsratsmitglieder gegen sie Strafanzeige erstatteten und einen Strafantrag stellten.
Die Betriebsratsvorsitzende fühlte sich durch verschiedene Mitarbeiter systematisch schikaniert und von der Arbeitgeberin über Jahre wegen ihres Geschlechts und ihrer Weltanschauung diskriminiert. Auch der schwere Vorwurf des Mobbings wurde erhoben.

Kuriositäten Recht für Betriebsräte

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