Kategorie: <span>Kuriositäten</span>

Nein? Ich auch nicht. Haben sie schon mal daran gedacht? Nein? Ich schon. Apps sind in aller Munde und es gibt scheinbar Millionen von diesen Dingern (darunter geschätzte 250.000 Taschenlampen Apps). Und wenn ich von „Basteln“ rede, meine ich nicht diese automatisch generierten Apps, sondern echte Handarbeit. Da kann man wählen zwischen Cascades (was ist das), Core Native (riecht nach C++ oh oh), Adobe Air (Flash?), Java (kennt jeder) und HTML5 (klingt gut). Ich hab mir also mal angeschaut, was man dafür alles braucht. Man braucht Emulatoren, Emulgatoren, Simulatoren, SDK´s, BKK´s, SEK´s und ein Chrome-Plugin namens Ripple. Gilt jetzt alles nur für Blackberry. Ich hab nichts anderes. Doch, ein Symbian Handy hab ich auch noch. Kennen sie noch Symbian? Nein. Macht nichts. Muss man auch nicht mehr kennen. So, los gehts. Die Entscheidung fiel auf HTML5 und nachdem alles installiert war, konnte es losgehen. Dachte ich und wurde schnell eines Besseren belehrt. Ich habe selten so viele Fehlermeldungen auf meinem Computer gehabt. Erst nach dem Studium etlicher Support-Foren stellten sich erste kleine Erfolge ein. Teilweise fand ich mich sogar auf der Kommandozeile wieder. Im Jahre 2013!! So sehen also moderne Entwicklungsumgebungen aus. Naja. Aber irgendwann lief es und eine winzige App als Demo erschien auf dem Simulator. Jetzt hab ich Lunte gerochen und brauche nur noch ein Thema. Was juristisches…? Oder doch eine Taschenlampen App?

Schönen Feierabend!

Kuriositäten

…und später vielleicht mal Arbeitgeber. Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust (Goethes Faust). Wobei es hier nicht um derbe Liebeslust geht (schade, wird der ein oder andere denken), sondern um einen ehrenamtlichen Richter aus Baden-Württemberg. Sie wissen schon: wir können alles außer… Genauer gesagt, befinden wir uns irgendwo im Bereich des Arbeitsgerichts Freiburg. Und dort gab (der aufmerksame Leser erkennt an der Vergangenheitsform bereits das Ergebnis) einen ehrenamtlichen Richter der auf Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum ehrenamtlichen Richter aus Kreisen (sie ahnen es schon) der Arbeitnehmer berufen wurde. In den notwendigen Personalbögen gab er an, als Forstwirtschaftsmeister beim Staatlichen Forstamt St. Märgen beschäftigt zu sein. Was auch stimmte. Problematisch war nur, dass er zugleich auch Inhaber einer kleinen Spedition mit acht Angestellten war, also Arbeitgeber. Dies fiel nur auf, weil er im Zeitraum von Dezember 2012 bis März 2013 als Arbeitgeber einige Termine vor dem Arbeitsgericht Freiburg wahrgenommen hat. Das Arbeitsgericht Freiburg bat nun die zuständige Stelle um Prüfung, ob Bedenken hinsichtlich der Ausübung  des Amtes als ehrenamtlicher Richter bestünden. Die zuständige Stelle beantragte die Amtsentbindung und legte den Vorgang der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vor. Nun musste also das LAG entschieden.

„Im vorliegenden Fall stellt sich die bisher wenig erörterte Rechtsfrage, welche Folgen es für die Berufung eines ehrenamtlichen Richters hat, wenn er in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen sowohl dem Kreis der Arbeitnehmer als auch dem Kreis der Arbeitgeber angehört.“

Nun, dazu gibt es wohl zwei Meinungen. Die eine sagt, dass die gleichzeitige Rechtsstellung als Arbeitnehmer und Arbeitgeber unschädlich sei.Eine Amtsentbindung scheide aus. Der ehrenamtliche Richter könne sich für die eine oder ander Seite entscheiden. Heute bin ich mal…

Eine zweite Meinung schließt ein solches Wahlrecht aus. Danach muss der ehrenamtliche Richter entweder dem einen oder dem anderen Kreis zugeordnet werden können. Und dieser Meinung hat sich auch das LAG Baden-Württemberg angeschlossen.

„Ist er bereits als ehrenamtlicher Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer berufen, so ist eine Amtsentbindung vorzunehmen.“

Sie merken, ich habe die Entscheidung stark abgekürzt (Grund: es geht ums Arbeitsgerichtsgesetz und davon habe ich keine Ahnung). Ist aber nicht schlimm. Das Ergebnis zählt. Zumindest musste „unser“ ehrenamtlicher Richter seinen Platz räumen.

Macht irgendwie Sinn. Oder?

Das Urteil LAG Baden-Württemberg v. 17.06.2013 Az. 1 SHa 17/13 gibts es hier.

Kuriositäten

Wer an diese beiden Begriffe denkt, denkt automatisch an Korn, Bier, Schnaps und Wein…, schlicht an Alkohol. Aber, ist das richtig? Müssen wir beim Wort „Krankfeiern“ gleich böse Gedanken haben.

Honi soit qui mal y pense „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“

Naja, aber vielleicht nicht ganz zu Unrecht. Woher der Begriff „Krankfeiern“, also die Kombination aus Krank und Feiern kommt, weiß ich nicht. Aber wir können Vermutungen anstellen.

  1. Ich freue mich über meine Krankheit und feiere deshalb. Möglich. Aber abwegig.
  2. Ich bin krank, muss also nicht arbeiten und feiere an diesem Tag. Aus arbeitsrechtlicher Sicht kritisch. Sollte man nicht tun. Und die Bilder schon gar nicht bei Facebook einstellen, sonst kommt die Soko Partyluder. Mehr dazu auch hier. Aber, wir nähern uns schon dem Alkohol.
  3. Ich habe am Abend zuvor mächtig gefeiert. Mir geht es am nächsten Morgen schlecht. Kater nennt man das. Ich kann nicht arbeiten. Ich melde mich krank. Und hier sind wir nun endlich beim Alkohol angelangt. Möglich und keineswegs abwegig.

Einigkeit dürfte aber darin bestehen, dass wir in jedem Fall einen Grund haben, der Arbeit fernzubleiben. Nämlich Krankheit. Auch wenn wir im letzten Fall die „Krankheit“ zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Kommen wir zum „Blaumachen“. Das riecht schon muffiger. Woher dieser Begriff kommt, ist nicht ganz klar. Die Sprachwissenschaftler wenden sich dem Jiddischen zu. Daraus sei das Wort „für lau“, also für nichts entstanden. Später kam dann noch ein „B“ hinzu, weil man früher oft vom „blauen Montag“ sprach. Hat man am Sonntag also ordentlich dem Akohol zugesprochen, war man „blau“ und konnte am Montag nicht zur Arbeit kommen. Und schon wieder… Die Historiker dagegen, bemühen das Färberwesen. Es heißt, dass Stoffe erst blau werden, wenn die (welche?) Farbe an der Sonne trocknet. Und immer wenn die Färbergesellen in der Sonne lagen und betrunken waren, wusste man, dass blau gefärbt wurde. Na denn…

Und hier gibts es zum Schluss noch einige Tipps für professionelles „Blaumachen“.

Bis Montag? 🙂

Kuriositäten

HausWelches Seminar hat hier denn stattgefunden?

 

 

 

 

 

Schauen wir uns das einmal näher an.
Seminar

 

 

 

 

Und noch ein bisschen näher

.Seminar

 

 

 

 

 

Ging wohl hoch her. Aber warum stehen alle Gläser in diesem Haus?Glashaus

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergibt keinen Sinn. Da werden die Gläser nicht sauber.

Gläser

 

 

 

 

Wer kennt die Lösung. Wo war ich? Nur so viel. Seminare hat hier niemand veranstaltet. Weder für Arbeitnehmer, noch für Arbeitgeber.
Ach ja, das hat auch alles nichts, aber auch rein gar nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Das gibt es erst morgen wieder.

Schönen Abend noch.

Kuriositäten

Marihuana Start-up

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, plant der Amerikaner Jamen Shively eine Handelskette für Marihuana zu schaffen. Vorbild sollen Konzerne wie Starbucks oder Pizza Hut sein, nur dass eben keine Pizza oder Kaffee verkauft wird, sondern ordentliches Gras. Zwar solle es noch einige kleinere rechtliche Hürden geben, doch langfristig peilt Jamen Shively 40 Prozent des Weltmarktes an. Marihuana solle laut Unternehmens-Homepage so konsumiert werden, wie eine feine Zigarre, eine Edelschokolade oder ein Cognac. Na dann! Doch verlassen wir die Niederungen des Kiffens und schwingen uns auf in die höheren (oder auch niederen) Weihen des Arbeitsrechts. Stellen wir uns also vor, Herr Shively möchte seine Firma in Deutschland aufbauen. Dafür brauchen wir natürlich Mitarbeiter. Ist ganz wichtig. Wird von Arbeitgebern oft vergessen, dass es in der Regel ohne Mitarbeiter nicht geht. Der Satz: „Ich schmeiß euch alle raus!“, ist nur eine leere Drohung.
Wir schalten also erstmal eine Stellenanzeige. Gesucht werden Mitarbeiter/innen (Achtung! Auf AGG-Konformität achten) mit ersten Erfahrungen im Konsum weicher Drogen. Solche Sachen wie Leistungsbereitschaft usw. ist natürlich selbstverständlich. Im anschließenden Vorstellungsgespräch gibt es keinen Kaffee oder Wasser, sondern ne schöne Tüte. Das entkrampft die Situation ganz erheblich. Wichtig ist aber, dass die wesentlichen Vertragsbestandteile unverzüglich schriftlich dokumentiert werden, da andernfalls die Gefahr besteht, dass sich niemand mehr an den Inhalt des Gespräches erinnern kann. Im Zweifel hilft dann auch das Nachweisgesetz (NachweisG) nicht mehr. Ein Gesetz übrigens, dessen Bedeutung sich mir immer noch nicht gänzlich erschließt.
Haben wir unsere Mitarbeiter, müssen wir noch schauen, ob wir einen Betriebsrat wählen können. Die Voraussetzungen dafür stehen in § 1 BetrVG. Jetzt haben wir alles und könne starten. Strafrechtliche Aspekte muss ich hier leider aufgrund mangelnder Kenntnisse unberücksichtigt lassen.
Herr Shively ist übrigens nicht irgendwer, sondern war mal Strategie-Manager bei Microsoft. Bei ihm hat der Begriff high potential scheinbar eine ganz andere Bedeutung.

Schönen Start in die Woche!

Kuriositäten

Hier kann mann lesen, dass Bill Gates, der Gründer von Microsoft, erstmals seit dem Jahr 2010 wieder der reichste Mensch der Welt ist.Laut einem Zwischenbericht des Finanzdienstleisters Bloomberg und des Magazins Forbes führt Bill Gates wieder die Liste der reichsten Menschen der Welt an. Forbes schätzt das Vermögen von Gates auf 69,9 Milliarden US-Dollar, Bloomberg sogar auf 72,7 Milliarden Dollar. Na, das ist doch mal was. Und nun stellen wir uns die Frage aller Fragen. Macht Geld glücklich? Fragen wir jemanden außerhalb seiner Arbeitszeit, so wird er sagen, dass Geld natürlich nicht glücklich macht. Viel wichtiger sind doch Gesundheit und Liebe. Fragen wir ihn während seiner Arbeitszeit, so wird er sagen, dass ohne Kohle gar nichts geht. Man arbeite ja schließlich nicht für Luft und Liebe. So sieht es im Übrigen auch das Gesetz.

Dort steht in § 611 BGB „…, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.“ Dort steht eben nicht: „…, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Gesundheit und Liebe verpflichtet.“

In § 612 BGB heißt es, dass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Da steht nicht, dass Gesundheit und Liebe als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Gesundheit und Liebe zu erwarten ist.

Was lernen wir daraus? Bill Gates ist ein gesetzestreuer und glücklicher Mensch. Er wusste was im BGB steht.

 

Kuriositäten

Arbeitgeber verlangt von Verkäuferinnen Angabe der Körbchengröße

Ob die Schweden ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz haben, weiß ich nicht. Zumindest haben sie aber offensichtlich eigenartige Vorstellungen, wenn es um das Thema Kundenberatung geht. So verpflichtete (Direktionsrecht gibt es scheinbar auch in Schweden) die schwedische Damen-Wäsche Kette Change, ihre Mitarbeiterinnen, den Brustumfang und die eigene Körbchengröße auf dem Namensschild anzugeben. Als Grund wurde ein verbesserter Beratungsservice für die Kunden angegeben. Das diese Anweisung des Arbeitgebers nicht auf uneingeschränkte Zustimmung der Verkäuferinnen stieß, dürfte nachvollziehbar sein. Selbst der größte Macho wird hier wohl verständnislos den Kopf schütteln. Eine Verkäuferin nahm dies auch nicht hin und verlangte von ihrem Arbeitgeber Schadensersatz. Dieser wurde ihr in Höhe von 50.000 Schwedischen Kronen (rund 6.000 EUR) von einem Schiedsgericht auch zugesprochen. Durch das Namensschild sei die Verkäuferin sexuell diskriminiert und in ihrer Würde verletzt worden, so die Richter. Ok? So, und jetzt wenden wir auf den Fall mal deutsches Recht an. Klarer Fall! Verstoß gegen § 1 AGG. Benachteiligung wegen des Geschlechts. Denn nur Frauen müssen ihre Körbchengröße angeben. Männer nicht. Männer gab es dort auch nicht, denn die sind als Verkäufer für Damenwäsche nur bedingt geeignet. Doch stellen wir uns einmal vor, dort würden auch Männer arbeiten. Diese hätten zwar ihre Körbchengröße nicht auf dem Namensschild, dafür aber bestimmte Angaben an anderer Stelle. 🙂

Immer noch ein Fall von § 1 AGG? Vorschläge erbeten.

Das Urteil hab ich nicht. Näheres gibt es aber hier.

Kuriositäten Recht für Betriebsräte

Traumschiff Kapitän will zurück

Was macht man, wenn man morgens auf dem Weg zur Arbeit im Zug sitzt? Man liest Nachrichten. Ich bevorzuge hier die n-tv-App, insbesondere deshalb, weil es für mein Tablet der Marke Blackberry keine andere gibt. Blackberry deshalb, weil ich ein Arbeitnehmer bin. Näheres dazu findet ihr hier. Auch wenn jetzt ein Aufschrei unter den Apple- und Androidjüngern unvermeidbar ist, das Ding ist gut. Wirklich gut. So gut, dass es mir heute morgen einen Artikel über meine Lieblingsserie präsentierte. Das Traumschiff. Kapitän Jungblut will zurück auf die Brücke. Die Reederei hatte ihm im Oktober 2012 fristlos gekündigt und dies mit illoyalen Verhalten und Vertrauensbruch begründet. Kapitän Jungblut zog vor das Arbeitsgericht. Eine Einigung konnte vor dem Arbeitsgericht Lübeck nicht erzielt werden, so dass es nun in die nächste „Runde“ geht. Mein Glaube an die „heile Welt“ auf dem Traumschiff ist erschüttert. Dort geht am Ende immer alles gut aus. So auch bestimmt diesmal. Eye Eye Captain.

Aber eines verstehe ich immer noch nicht. Was wird aus Sascha Hehn, wenn Kapitän Jungblut auf die Brücke zurückkehrt? Heuert er hier an?

Kuriositäten

Und wer da sucht, der findet... Matthäus - Kapitel 7

Google, Bing und jetzt auch Yandex sind schon tolle Erfindungen. Man gibt einen Suchbegriff ein und wird gefunden. Auch wenn man manchmal gar nicht gefunden werden möchte. Interessant ist aber auch, wonach gesucht wird und was dann als Ergebnis angezeigt wird. Ich schaue deshalb immer mal gerne bei meinem Hoster unter den „searchstrings“ nach. Und was musste ich da heute morgen entdecken? „Krank durch Mettbrötchen“. Mir war bis dato nicht bewusst, dass ich jemals einen Artikel über gesundheitsverändernde Mettbrötchen geschrieben habe. Aber ich wurde eines Besseren belehrt. Ich habe doch tatsächlich mal über Mettbrötchen geschrieben. Aber in einem anderen Zusammenhang. Dort ging es um die Verpflegung während einer Betriebsversammlung. Die Enttäuschung des Suchenden muss groß gewesen sein. Noch größer war aber bestimmt die Enttäuschung desjenigen, der nach“guten Pornoseiten“ gesucht hat und scheinbar bei mir landete. Damit kann ich nicht dienen. 😉 Anatomisches Anschauungsmaterial gibt es woanders…
Diesbezügliche Anfragen also bitte nicht an mich stellen.

Kuriositäten Recht für Betriebsräte

Yahoo Chefin Marissa Mayer verabschiedet sich vom familienfreundlichen Betrieb

Was muss ich hier http://www.heise.de/newsticker/meldung/Yahoo-Schluss-mit-Home-Office-1811382.html lesen. Yahoo Chefin Marissa Mayer holt ihre Mitarbeiter zurück ins Büro. Nichts mehr mit Home Office, lange schlafen und während der Arbeit Bier trinken. 🙂 Jetzt wird wieder im Büro gearbeitet. Wozu stellt man denn seinen Mitarbeitern schöne Büroräume zur Verfügung? Doch nicht etwa damit diese  daheim am Küchentisch rumwurschteln. Frau Mayer führt natürlich andere Argumente an. Die Arbeit im Home Office gehe zu Lasten von Schnelligkeit und Qualität. Außerdem fehle es am Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter untereinander. Ok, diesem Argument kann man sich nicht gänzlich verschließen. Wer nicht im Büro ist, kann auch nicht mit den Kollegen plaudern. Auch der Betrieb als Heiratsmarkt Nr. 1 leidet unter dem Home Office. Dies ist aber wohl eher zweitrangig. Zumindest sollen ab Juni alle Mitarbeiter mit einer Home-Office-Vereinbarung wieder im Büro arbeiten. Ich überlege gerade, wie man das in Deutschland rechtlich hinbekommen würde. Per Direktionsrecht? Schwierig, dem steht die vertragliche Regelung entgegen. Per Änderungskündigung? Möglich, aber wohl auch schwierig. Die entsprechende Regelung müsste wohl unter einem Vorbehalt stehen. Vielleicht ist das aber im amerikanischen Recht einfacher. Wer Ahnung davon hat, kann ja einen Kommentar hinterlassen. Ich würde mich freuen. So wie ich mich über jeden Kommentar freue. Ach ja, Frau Mayer sprach auch noch von einer aktiven Unternehmenskultur, die sich an vollen Parkplätzen vor den Firmengebäuden äußert. Nun denn. Das ist dann wohl der Abschied vom familienfreundlichen Betrieb.

Kuriositäten Recht für Betriebsräte