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TelearbeitTelearbeit -ich berichtete hier und hier– kann eine schöne Sache sein. Bei der Arbeit bügeln… Sie wissen schon. Diesmal wollen wir uns der Sache aber mal aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht nähern. Dabei soll es um die Frage gehen, ob die Beendigung von alternierender Telearbeit eine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG darstellt. Der Kläger war bei einer Bank als Firmenkundenberater mindestens zu 40% an der häuslichen Arbeitsstätte tätig. Dies war vertraglich so vereinbart. Nach gescheiterten Beendigungsgesprächen (des Arbeitsvertrags) kündigte die Bank (Beklagte) die Vereinbarung über die Telearbeit. Dagegen klagte der Firmenkundenberater. Das LAG Düsseldorf Urteil v. 10.09.2014 Az. 12 Sa 505/14 hat sich in seiner Entscheidung u. a. auch mit der Frage befasst, ob die Beendigung alternierender Telearbeit regelmäßig eine Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes darstellt. Dies bejahte das LAG Düsseldorf. Die Beendigung einer alternierenden Telearbeit stellt auch dann eine Versetzung dar, wenn der Ortswechsel für den Arbeitnehmer typisch ist. So wie vorliegend also, wenn der Kläger einen Großteil seiner Arbeit beim Kunden erbrachte.  Die Einbindung des Arbeitnehmers in den Betriebsablauf ist auch bei nur teilweiser Telearbeit eine völlig andere, so dass sich bei Beendigung der Telearbeit das Bild der Tätigkeit grundsätzlich ändert.

Kurz gesagt: Im vorliegenden Fall wäre die Beendigung der Telearbeit eine Versetzung iSd § 95 Abs. 3 BetrVG gewesen und hätte somit der Zustimmung des Betriebsrats bedurft. Dessen Zustimmung wurde aber nicht eingeholt.

Kollektivarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Toll! Werden sie sagen. Endlich kann ich Heimarbeit und Arbeit vereinbaren. Doch wie? Ganz einfach. Arbeiten sie bei Microsoft. Denn im Gegensatz zu Yahoo –ich berichtete bereits darüber–  verstärkt Microsoft Deutschland die Heimarbeit, wie heise online berichtet. Die Mitarbeiter von Microsoft können selber entscheiden, ob sie zu Hause oder im Büro arbeiten wollen. Zudem will sich das Softwareunternehmen auf die drei Standorte München, Köln und Berlin konzentrieren. Die Mitarbeiter können sich für einen der drei Standorte entscheiden, oder eben im Home Office arbeiten. Einzelheiten sollen in den nächsten Wochen mit dem Betriebsrat geklärt werde. Toll! Welcher Mitarbeiter wird sich denn für Heimarbeit entscheiden, und welcher nicht. Ich habe mir darüber mal Gedanken gemacht, die man aber nicht allzu ernst nehmen sollte. Doch fangen wir an.

Wer dringend noch einen Partner sucht, sollte lieber im Büro arbeiten. Da ist Heimarbeit nicht förderlich. Außer natürlich, die netten alleinstehenden Kolleginnen (ich schreibe aus der Sicht eines Mannes, bitte um Nachsicht) machen auch alle Heimarbeit. Dann ist es egal. Dann kann ich auch zu Hause bleiben. Nicht so toll.

Wer morgens tendenziell gerne ungewaschen ins Büro kommt, sollte auch lieber daheim arbeiten. Damit tut er sich und den Kollegen einen Gefallen. Wäre toll.

Für Kollegen, die nach Feierabend gerne mal einen Trinken gehen, ist das variable Modell empfehlenswert. Je nach Zustand, entweder Büro oder Heimarbeit. Soweit ist Microsoft aber wohl auch noch nicht. Wäre aber toll.

Kollegen mit einem ausgesprochenen Markenfimmel sollten auf jeden Fall ins Büro. Sonst sieht die Sachen ja keiner. Wäre ja nicht so toll.

Und zum Schluss natürlich die Technikverweigerer. Das sind die ohne Handy, Fernseher, Internetzugang, PC, Tablet und den sonstigen ganzen Kram. Die müssen auch ins Büro. Anders geht es nicht. Wäre also toll.

Jetzt kann jeder selbst entscheiden, wo er sich einordnet. Ich gehe lieber ins Büro. Aus welchen der o. g. Gründe, verrate ich aber nicht.

Schönes Wochenende!

Kuriositäten

Was muss ich hier http://www.heise.de/newsticker/meldung/Yahoo-Schluss-mit-Home-Office-1811382.html lesen. Yahoo Chefin Marissa Mayer holt ihre Mitarbeiter zurück ins Büro. Nichts mehr mit Home Office, lange schlafen und während der Arbeit Bier trinken. 🙂 Jetzt wird wieder im Büro gearbeitet. Wozu stellt man denn seinen Mitarbeitern schöne Büroräume zur Verfügung? Doch nicht etwa damit diese  daheim am Küchentisch rumwurschteln. Frau Mayer führt natürlich andere Argumente an. Die Arbeit im Home Office gehe zu Lasten von Schnelligkeit und Qualität. Außerdem fehle es am Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter untereinander. Ok, diesem Argument kann man sich nicht gänzlich verschließen. Wer nicht im Büro ist, kann auch nicht mit den Kollegen plaudern. Auch der Betrieb als Heiratsmarkt Nr. 1 leidet unter dem Home Office. Dies ist aber wohl eher zweitrangig. Zumindest sollen ab Juni alle Mitarbeiter mit einer Home-Office-Vereinbarung wieder im Büro arbeiten. Ich überlege gerade, wie man das in Deutschland rechtlich hinbekommen würde. Per Direktionsrecht? Schwierig, dem steht die vertragliche Regelung entgegen. Per Änderungskündigung? Möglich, aber wohl auch schwierig. Die entsprechende Regelung müsste wohl unter einem Vorbehalt stehen. Vielleicht ist das aber im amerikanischen Recht einfacher. Wer Ahnung davon hat, kann ja einen Kommentar hinterlassen. Ich würde mich freuen. So wie ich mich über jeden Kommentar freue. Ach ja, Frau Mayer sprach auch noch von einer aktiven Unternehmenskultur, die sich an vollen Parkplätzen vor den Firmengebäuden äußert. Nun denn. Das ist dann wohl der Abschied vom familienfreundlichen Betrieb.

Kuriositäten Recht für Betriebsräte