Schlagwort: <span>Mitarbeiter</span>

Allgemein

…wenn ich mich auf eine andere Stelle bewerbe. Mit dieser Frage hatte sich das LAG Mecklenburg-Vorpommern 5 Sa 106/12 Urteil v. 05.03.2013 zu beschäftigen. Doch der Reihe nach. Im Arbeitsleben durchläuft man als Mitarbeiter verschiedene Phasen, zumindest dann, wenn man immer beim selben Arbeitgeber/in beschäftigt ist.

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Marihuana Start-up

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, plant der Amerikaner Jamen Shively eine Handelskette für Marihuana zu schaffen. Vorbild sollen Konzerne wie Starbucks oder Pizza Hut sein, nur dass eben keine Pizza oder Kaffee verkauft wird, sondern ordentliches Gras. Zwar solle es noch einige kleinere rechtliche Hürden geben, doch langfristig peilt Jamen Shively 40 Prozent des Weltmarktes an. Marihuana solle laut Unternehmens-Homepage so konsumiert werden, wie eine feine Zigarre, eine Edelschokolade oder ein Cognac. Na dann! Doch verlassen wir die Niederungen des Kiffens und schwingen uns auf in die höheren (oder auch niederen) Weihen des Arbeitsrechts. Stellen wir uns also vor, Herr Shively möchte seine Firma in Deutschland aufbauen. Dafür brauchen wir natürlich Mitarbeiter. Ist ganz wichtig. Wird von Arbeitgebern oft vergessen, dass es in der Regel ohne Mitarbeiter nicht geht. Der Satz: „Ich schmeiß euch alle raus!“, ist nur eine leere Drohung.
Wir schalten also erstmal eine Stellenanzeige. Gesucht werden Mitarbeiter/innen (Achtung! Auf AGG-Konformität achten) mit ersten Erfahrungen im Konsum weicher Drogen. Solche Sachen wie Leistungsbereitschaft usw. ist natürlich selbstverständlich. Im anschließenden Vorstellungsgespräch gibt es keinen Kaffee oder Wasser, sondern ne schöne Tüte. Das entkrampft die Situation ganz erheblich. Wichtig ist aber, dass die wesentlichen Vertragsbestandteile unverzüglich schriftlich dokumentiert werden, da andernfalls die Gefahr besteht, dass sich niemand mehr an den Inhalt des Gespräches erinnern kann. Im Zweifel hilft dann auch das Nachweisgesetz (NachweisG) nicht mehr. Ein Gesetz übrigens, dessen Bedeutung sich mir immer noch nicht gänzlich erschließt.
Haben wir unsere Mitarbeiter, müssen wir noch schauen, ob wir einen Betriebsrat wählen können. Die Voraussetzungen dafür stehen in § 1 BetrVG. Jetzt haben wir alles und könne starten. Strafrechtliche Aspekte muss ich hier leider aufgrund mangelnder Kenntnisse unberücksichtigt lassen.
Herr Shively ist übrigens nicht irgendwer, sondern war mal Strategie-Manager bei Microsoft. Bei ihm hat der Begriff high potential scheinbar eine ganz andere Bedeutung.

Schönen Start in die Woche!

Kuriositäten