Auch ein wiederholter Rückfall rechtfertigt nicht die Entlassung eines alkoholkranken Mitarbeiters.
So zumindest sieht es das LAG Berlin-Brandenburg. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein alkoholkranker Mitarbeiter hatte mit seinem Arbeitgeber die Vereinbarung getroffen, an einer ambulanten Therapie teilzunehmen. Was sicherlich eine gute Sache ist. Leider erlitt der Arbeitnehmer während der Therapie einen zweiten Rückfall, welcher den Arbeitgeber zu einer krankheitsbedingten Kündigung veranlasste.
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