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Wechselprämien: erlaubt oder rechtliche Grauzone?Not macht erfinderisch. Diese Erfahrung machten auch Krankenhäuser im Raum Darmstadt. Dort versuchte eines der ansässigen Krankenhäuser Mitarbeiter anderer Krankenhäuser abzuwerben. Sie druckten Flyer, die sie beim Wettbewerb verteilten und lockten die potenziellen Mitarbeiter mit einer Wechselprämie von € 5.000,00. Diese Vorgehensweise wurde vom Wettbewerb scharf kritisiert.

Sind solche Wechselprämien überhaupt erlaubt?

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