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Liebe…fällt sie manchmal auch an oder auf den Arbeitsplatz. Wir wollen uns heute mal wieder mit seriösen Dingen beschäftigen. Der Liebe. Speziell der Liebe am Arbeitsplatz. Der Liebe zwischen Kollegen und auch der Liebe mit dem Chef. Inspiriert von der Frankfurter Rundschau müssen wir uns ernsthaft folgende Fragen stellen:

  1. Darf mein Chef etwas über mein Liebesleben wissen?
  2. Darf ich was mit meinem/er Kollegen/in haben?
  3. Und mit dem Chef auch? Alternativ nicht kumulativ. Vielleicht auch kumulativ.

Fangen wir mit Frage 1 an. Wie -man ist geneigt zu sagen absurd- diese Frage ist, verdeutlicht folgende Situation:

Na Herr Müller, mit wem … sie es denn gerade wieder?

Noch delikater ist diese Frage, wenn sie an eine Frau gerichtet ist.

Na Frau Meier, mit wem…

Antwort von Frau Meier und Hern Müller: „Das geht sie einen … an.“

Oder

Antwort Frau Meier: „Mit Herrn Müller“

Antwort Herr Müller: „Mit Frau Meier“

Näheres dazu unter Frage 2.

Laut FR verleitet eine Tätigkeit am Computer dazu, dem oder der Liebsten schnell mal eine Email zu schreiben. Email für so etwas? Retro! Mein Tipp: Benutzen Sie ihr privates Smartphone und einen gängigen Messenger und vermeiden sie das Firmen-WLAN.

Zu Frage 2:

Klar darf ich was mit dem Kollegen oder der Kollegin haben. Und der gut gemeinte Rat, dass man privates und berufliches trennen sollte, ist auch nichts Neues, aber manchmal schwierig umzusetzen.

Und jetzt die Sache mit Chef. Wer sollte etwas dagegen haben? Der Chef etwa? Wohl kaum. Der ist ja Beteiligter. Nicht am Verfahren, sondern an der Liebe. Auch hier wieder mein gut gemeinter Rat. Vermeiden Sie den dienstlichen Email-Account und nutzen besser das private Smartphone.

Dann klappt’s auch mit der Liebe. Ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen!

 

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