Oskar Lafontaine trieb sich dort angeblich herum http://www.welt.de/print-welt/article568128/In-der-Wahl-der-Gefaehrten-nicht-immer-waehlerisch.html und unser Kläger hatte dort einen Teil seines „Schonvermögens“ http://de.wikipedia.org/wiki/Schonvermoegen ausgegeben. Da er von der Erbschaft iHv 16tsd knapp 9tsd dort gelassen hatte, stehe seinem Anspruch auf Hartz IV nicht im Wege, so das Sozialgericht Heilbronn. Entgegen der Ansicht des Jobcenters habe er sein Vermögen weder fahrlässig noch ohne wichtigen Grund gemindert.
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