
Ein bedeutender Schritt hin zur Gleichbehandlung aller Geschlechter ist gemacht: Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in Kraft getreten. Es erleichtert nicht nur die Anpassung des Vornamens und der Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten, sondern stärkt auch das Recht auf Selbstbestimmung. Doch was bedeutet das konkret – und welche Verantwortung haben Unternehmen und Betriebsräte?
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