Wofür Betriebsräte gut sind

Wofür Betriebsräte gut sindSie als Betriebsrat wissen, wie wichtig Ihre Tätigkeit ist. Aber bekommen Ihre Kollegen außerhalb des Betriebsrats das auch mit? Wissen sie wirklich, was Sie in Ihrer Amtsperiode bereits alles erreicht haben? Vielleicht sollten Sie das einfach häufiger kommunizieren, insbesondere jetzt, zum Endspurt Ihrer Amtsperiode.

Viele Studien haben z.B. nachgewiesen, dass die Mitarbeiterfluktuation in Unternehmen mit Arbeitnehmervertretung geringer ist. Hilfreich für Ihre Öffentlichkeitsarbeit dürfte sicherlich die Untersuchung von Christian Grund und Johannes Martin von der RWTH Aachen sein. Beide haben analysiert, welche Rolle Betriebsräte bei Kündigungen spielen. Dazu haben sie Daten des Sozio-ökonomischen-Panels ausgewertet. Laut Analyse können betriebsbedingt gekündigte Arbeitnehmer eher mit einer Abfindung rechnen, wenn die Firma einen Betriebsrat hat – und das ist leider heute immer noch sehr stark branchenabhängig. In der Branche Energie, Wasser, Abfall und Bergbau haben 82 % der Beschäftigten einen Betriebsrat. Danach folgen Finanzen und Versicherungen mit 71% und die Industrie mit 66%. Der Anteil in weiteren Branchen bewegt sich bereits unter 50% (Quelle: IAB-Betriebspanel 2016).

Der Arbeitgeber ist ja durch das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet,  jede beabsichtigte Kündigung im Vorfeld mit dem Betriebsrat zu besprechen und zu begründen. Der Betriebsrat hat die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen, wenn entscheidende soziale Aspekte nicht berücksichtigt wurden bzw. es eine andere Verwendung für die betroffenen Arbeitnehmer gegeben hätte. Auch wenn das der Fall ist und die Entlassung ist nicht gerechtfertigt, ist häufig eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich und beide Betriebspartner und der Betroffene einigen sich auf eine Abfindung. Auch bei Massenentlassungen verhandelt der Betriebsrat den Sozialplan, zu dem auch Abfindungen gehören. Bei Werksschließungen erhalten in Firmen mit BR 34,5% der Beschäftigten eine Abfindung, ohne BR nur 9,9%.

Auf individuelle Entlassungen hat der Betriebsrat kaum positiven Einfluss. Das hänge damit zusammen, dass es in mitbestimmten Firmen eine größere Beschäftigungsstabilität gebe. Der Betriebsrat achte darauf, dass diese Kündigungen nur bei gravierendem Fehlverhalten erfolgen, z.B. Diebstahl oder Alkoholmissbrauch und somit selbstverschuldet sind. Letztlich schaden solche Mitarbeiter auch ihren Kollegen und können deshalb auch nicht mit Unterstützung der Arbeitnehmervertretung rechnen.

Das Engagement der Betriebsräte scheine ansonsten von den beruflichen Perspektiven der Gekündigten abzuhängen. Am stärksten konzentrieren sich Betriebsräte auf diejenigen Kollegen, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Eine denkbare Variante sei auch, dass sie statt einer Abfindung Hilfe bei der Vermittlung einer neuen Stelle erhalten.

Sicherlich haben Sie als Betriebsrat auch viele Erfolge vorzuweisen, die nicht unbedingt mit diesem unangenehmen Thema Kündigung zusammenhängen. Sprechen Sie darüber und machen Sie einfach mal Werbung in eigener Sache – auch im Hinblick auf die anstehende BR-Wahl im kommenden Jahr.

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