„Verzicht auf Überstunden bei einem Bußgeld von 250.000 EUR und einer Gewinnabschöpfung von 5 Millionen EUR.“
Interview mit Prof. Dr. Peter Schüren von der Uni Münster zum Thema illegale Arbeitsverträge.
„Verzicht auf Überstunden bei einem Bußgeld von 250.000 EUR und einer Gewinnabschöpfung von 5 Millionen EUR.“
Interview mit Prof. Dr. Peter Schüren von der Uni Münster zum Thema illegale Arbeitsverträge.
„Der Arbeitgeber bestimmt, welche Tätigkeiten seine Angestellten ausüben sollen.
Deshalb kann ein Chef von Reinigungskräften auch dann noch Putzarbeiten von
ihnen verlangen, wenn er sie zu Mitverantwortlichen befördert hat.“
Ja ja! Ich weiß!! Das Urteil ist steinalt. Aber in der Juristerei haben auch noch Urteile aus den 50er manchmal ihre Berechtigung. Dagegen ist ein Urteil aus den 90er wirklich knackfrisch. Doch nun zur Sache. Die Frage kommt auch immer wieder. Was ist eigentlich mit unseren Aushilfen? Dürfen die auch wählen? Und da die nächsten Wahlen 2014 sind, hier die Antwort.
Kurz gesagt: Arbeitnehmer bleibt Arbeitnehmer, egal ob kurzzeitig beschäftigt oder Vollzeit. Zum Arbeitnehmerbegriff siehe hier. Zur Betriebsratswahl hier.
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